Nach unzulässiger Anklage  Verfahren gegen Rademacher-Jelten wird wieder aufgenommen

| | 13.12.2023 07:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bild war bei der Berufungsverhandlung am Landgericht entstanden. Archivfoto: Ortgies
Das Bild war bei der Berufungsverhandlung am Landgericht entstanden. Archivfoto: Ortgies
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Nach einer unzulässigen Anklage und einem kassierten Urteil bot sich in Sachen Christian Rademacher-Jelten der Staatsanwaltschaft Aurich ein Scherbenhaufen. Jetzt ergreift sie eine zweite Chance.

Aurich/Wiesmoor - Nach der durch das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg für unzulässig erklärten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich gegen den Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidaten und Unternehmer Christian Rademacher-Jelten machen die Auricher Strafverfolger einen erneuten Versuch, ihn wegen Steuerhinterziehung verurteilen zu lassen. Das hat Erster Staatsanwalt und Pressesprecher Jan Wilken unserer Redaktion bestätigt. „Wir haben einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt“, sagte Wilken. Und das Amtsgericht Aurich habe die Wiederaufnahme bereits beschlossen. Heißt: Demnächst dürfte es erneut zu einem Gerichtsverfahren mit Rademacher-Jelten als Angeklagten kommen.

Zuständig für die Wiederaufnahme ist das Amtsgericht Aurich, weil Rademacher-Jelten dort im November 2021 aufgrund der unzulässigen Anklageschrift die erste Verurteilung kassiert hatte: Das Schöffengericht hatte den Wiesmoorer wegen der versuchten Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer war dabei von einem besonders schweren Fall ausgegangen. In der Berufungsinstanz war dann das Landgericht Aurich für die Sache zuständig. Von einem besonders schweren Fall war dort keine Rede mehr, es blieben ein Jahr und drei Monate Gefängnis übrig, weil Rademacher-Jelten bei den Finanzbehörden unrechtmäßige Rückstellungen in sechsstelliger Höhe angegeben haben sollte, um dadurch Steuern zu sparen.

Oldenburger Ohrfeige für die Auricher

Schließlich landete die Angelegenheit in der dritten, nämlich der Revisionsinstanz beim OLG – und dort kassierte die Staatsanwaltschaft Aurich ihre Ohrfeige. Die gab es später nicht nur vom OLG selbst, sondern auch schon von der den Aurichern übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. In ihrer uns vorliegenden Stellungnahme hieß es, dass das Verfahren einzustellen sei, weil die Auricher Anklage fehlerhaft sei und nicht dem Gesetz genüge. Das OLG teilte diese Ansicht: „Aus der Anklage ist nicht ersichtlich, welche konkrete Tathandlung dem Angeklagten zur Last gelegt wurde“, so die damalige Sprecherin Bettina von Teichman und Logischen. „Schon die Tat an sich ist nicht hinreichend beschrieben.“ Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte Fehler begangen: Weder das Amtsgericht noch das Landgericht Aurich hätten die unwirksame Anklage zur Hauptverhandlung zulassen dürfen.

Was blieb also Ende August 2023 von der ganzen Angelegenheit übrig? Ein Scherbenhaufen für die Staatsanwaltschaft Aurich: Rademacher-Jelten galt als unschuldig, die Kosten des Verfahrens sollte die Landeskasse tragen. Ganz verloren war die Sache indes noch nicht, denn den Strafverfolgern kam ein Kniff zugute, der eigentlich dafür vorgesehen ist, Strafprozesse zu verkürzen. Von den ursprünglich vielen Anklagepunkten war am Ende nur einer übrig geblieben. Die anderen mutmaßlichen Taten waren mit Blick auf die schwerwiegendste Tat nicht mehr verfolgt worden – nach dem Motto: „Die machen den Kohl nun auch nicht mehr fett.“ Oder im Juristendeutsch: „Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe (…), zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe (…), (…) die (der Beschuldigte) wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.“

Eine Ziffer ist noch in Prüfung

Nun war aber genau diese Strafe, neben der die anderen möglichen nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fallen sollten, angesichts der unzulässigen Anklageschrift Geschichte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft änderte das die Rechtslage, weswegen nun acht der ursprünglich angeklagten Punkte wieder auf den Tisch kommen – im Rahmen der vom Amtsgericht Aurich abgesegneten Wiederaufnahme.

Und was wird aus der mutmaßlichen Tat, die aus OLG-Sicht unzulässig angeklagt worden war? „Was diese Ziffer der ursprünglichen Anklageschrift angeht, befinden wir uns noch in der Prüfung“, sagte Wilken. Wann diese abgeschlossen sein werde, könne er noch nicht sagen.

Der Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner hatte Rademacher-Jelten in dem Steuerverfahren als Strafverteidiger vertreten. Nach Bekanntwerden der OLG-Entscheidung hatte er die Auricher Strafverfolger gegenüber der Redaktion kritisiert – trotz des für seinen Mandanten zunächst günstigen Verfahrensausgangs: „Durch die gemachten Rechtsfehler wurde mein Mandant um seine Rehabilitierung gebracht.“ Eine Verfahrenseinstellung sei eben kein Freispruch. „Hätte es ein ordentliches Verfahren gegeben, hätte am Ende ein Freispruch stehen können“, hatte der Anwalt gesagt. Diese Chance habe man seinem Mandanten genommen.

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