Schießerei in Emden  Angeklagter gab versehentlichen Schuss in Bein eines Kontrahenten zu

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 12.12.2023 11:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Eine Pistole. Anfangs war in den Prozess noch von einem Revolver die Rede. Nun gab der Angeklagte zu, den Schuss mit einer Pistole abgegeben zu haben. Foto: DPA
Eine Pistole. Anfangs war in den Prozess noch von einem Revolver die Rede. Nun gab der Angeklagte zu, den Schuss mit einer Pistole abgegeben zu haben. Foto: DPA
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Ein 41-jähriger Krummhörner brach vor dem Landgericht Aurich sein Schweigen. Den Vorwurf des Drogenhandels und dessen Verkaufs wies er aber von sich.

Aurich - Ein Angeklagter aus der Krummhörn hat vor dem Landgericht Aurich sein Schweigen gebrochen: Er räumte am Montag ein, im März 2021 einem 24-Jährigen im Zuge einer Rangelei in Notwehr versehentlich ins Bein geschossen zu haben. Weil er dabei die Arterie des Mannes nur knapp verfehlt hatte, war der Schuss potenziell tödlich. Dem 41-Jährigen werden gefährliche Körperverletzung, Drogenhandel im großen Stil sowie Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgeworfen.

Der 41-Jährige gab zu, verbotenerweise eine Waffe besessen sowie in seiner Wohnung eine größere Menge an illegaler Pyrotechnik aufbewahrt zu haben. Die sei für seinen privaten Gebrauch bestimmt gewesen, erklärte er. Den Vorwurf eines florierenden Geschäfts mit Kokain, Cannabis und Amphetamine wies er von sich. Somit könne er auch kein Geschäft samt Kunden- und Schuldnerregister für 250.000 Euro an einen Drogenhändler verkauft haben. Laut Anklage soll der Vertrag darüber hinaus die Zahlung des Käufers von 50.000 Euro monatlich über den Zeitraum von zwei Jahren an den Angeklagten vorsehen. Der Prozess gegen 41-Jährigen läuft seit Mitte November.

Angeklagter will nicht gewusst haben, dass seine Waffe geladen war

Der Angeklagte gab an, er handele mit Luxusuhren, Laptops und Staubsaugern und habe sich mit einem 29-jährigen Kunden zu einem Geschäft in der Nähe der Nordseehalle getroffen. Was genau dort verkauft werden sollte, wollte er allerdings nicht verraten. Es sei zum Streit gekommen, in dessen Verlauf ihm sein Kunde eine Schreckschusspistole vor die Brust gehalten habe. Ihm sei es gelungen, die Waffe abzuwehren, der Mann habe in den Boden geschossen.

Der 24-Jährige sei dem Kunden beigesprungen. Daraufhin habe der Angeklagte nach eigenen Angaben seine halbautomatische Pistole gezogen. Im Gerangel habe sich daraus ein Schuss gelöst, der den 24-Jährigen getroffen habe. Der Krummhörner sei geschockt gewesen, weil ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die Waffe geladen gewesen sei. Er habe niemanden verletzen wollen. Bislang war in dem Prozess immer von einem Revolver die Rede.

Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafe

Oberstaatsanwalt Helge Ommen zeigte sich jedoch von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er forderte eine Haftstrafe in Höhe von fünfeinhalb Jahren. Darüber hinaus beantragte er den Einzug von 250.000 Euro. Er sah keine Hinweise auf eine andere Handelsware als Drogen. „Ein Staubsauger ist sicherlich nicht über den Tisch gegangen“, war er sich sicher. Auch mochte er der Geschichte von der Notwehr nicht folgen. Der Angeklagte habe zu dem Treffen eine geladene Waffe mitgenommen.

Der Staatsanwalt berief sich auf einen Zeugen, der von der Absicht des Angeklagten berichtet hatte und sah kein Motiv für dessen Falschaussage. „Das ist ein typisches Geschäft der organisierten Kriminalität“, stellte er fest. Auch, dass der Angeklagte sein Drogengeschäft verkauft habe, stand für Ommen fest. Ein anderer Zeuge hatte im Rahmen seines eigenen Verfahrens den Angeklagten schwer belastet.

Verteidigung sieht lediglich Geldstrafe als angemessen

Die Verteidigung sprach hingegen von einer „Notwehrlage in einem dynamischen Geschehen“ und forderte, ihren Mandanten in diesem Punkt freizusprechen. Auch im Falle des vermeintlichen Drogengeschäftsverkaufs sei ihr Mandant freizusprechen. Der Zeuge habe von dem Deal lediglich gehört und ihren Mandanten belastet, um vor Gericht Vorteil für sich daraus zu ziehen.

Anders als in der Drogenszene üblich, habe man bei dem 41-Jährigen keinerlei Hinweise auf einen geänderten Lebensstil gefunden, erklärte Rechtsanwalt Ralf Giese. Die telefonische Überwachung seines Mandanten sowie einiger Familienangehöriger habe keine Beweise geliefert. Auch habe man bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten keine Utensilien für einen professionellen Drogenverkauf gefunden. Der Angeklagte sei lediglich für den Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu bestrafen. Eine Geldstrafe sei hier durchaus ausreichend.

Am Ende seines Plädoyers beantragte Giese für den Fall einer Verurteilung die Vernehmung von weiteren Zeugen. Staatsanwalt Ommen forderte, die Beweisanträge zurückzuweisen. Sie ließen lediglich Schlüsse zu und seien für ein Urteil unerheblich. Die Verhandlung wird am Mittwoch, 20. Dezember, fortgesetzt.

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