Exhibitionist vor Gericht 34-Jähriger masturbiert vor Suchtberaterin
Ein 34-jähriger Heseler hat schon mehrmals wegen exhibitionistischer Handlungen im Knast gesessen, doch er wird immer wieder rückfällig. Zuletzt masturbierte er während der Drogenberatung in Aurich.
Aurich - Er kam zur Drogentherapie, um sich helfen zu lassen, doch er versetzte der Suchtberaterin einen Tiefschlag der anderen Art: Ein 34-jähriger Heseler öffnete am 11. Mai 2023 während eines Beratungsgesprächs in der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention (Drobs) am Georgswall in Aurich seine Hose. Dann holte er seinen Penis hervor und begann vor den Augen der Beraterin zu masturbieren. Wegen exhibitionistischer Handlungen stand der Mann am Montag zum wiederholten Male vor Gericht. Nun muss er erneut ins Gefängnis.
Der 34-Jährige leidet seit vielen Jahren an einer Sexualstörung und ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Er masturbierte schon in Bewerbungsgesprächen, in Videosprechstunden, im Bus, in der Bahn und im Taxi. Eine der Geschädigten leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Obwohl der Angeklagte schon mehrmals wegen exhibitionistischer Handlungen im Gefängnis saß und sich seit Jahren in Therapie befindet, wird er immer wieder rückfällig. Auch am Tattag war er erst kurz zuvor aus der Haft entlassen worden.
„Ich dachte, sie bricht das Gespräch ab“
In der Verhandlung am Amtsgericht Aurich gestand er die Tat ohne Umschweife. Er leide nicht nur an einer Sexualstörung, sondern sei seit Jahren drogenabhängig. Das habe sich in der Haft noch verschlimmert. Am Tattag habe er schon gewusst, dass ihm wegen eines anderen Urteils ein weiterer Gefängnisaufenthalt bevorsteht, sagte der Heseler. „Ich hing ziemlich in der Luft.“ Als er die Beratungsstelle aufgesucht habe, habe er unter dem Einfluss von Ecstasy und Alkohol gestanden und stark geschwitzt. „Ich dachte, sie bricht das Gespräch ab.“ Aufgrund des Drogenkonsums habe er die Kontrolle über sich verloren, „und dadurch ist es dazu gekommen“. Er wolle auch vom Gefängnis aus seine Drogensucht bekämpfen, erklärte der Angeklagte. Er habe bereits eine Kostenzusage für eine Therapie.
Der Suchtberaterin, vor deren Augen er sich selbst befriedigt hatte, schickte der Angeklagte drei Tage später eine E-Mail und bat um Entschuldigung. Strafrichter Dr. Markus Gralla las die Mail vor. „Ich wollte nicht respektlos sein“, heißt es dort. „Sie wollten mir eigentlich helfen. Es tut mir wirklich leid. Ich hoffe, Sie können mir verzeihen.“
Vier Monate ohne Bewährung
Gralla verlas auch Auszüge einer früheren Aussage des Therapeuten, bei dem sich der Angeklagte in Behandlung befindet. Dort ist von einem suchtartigen Charakter seiner Störung die Rede. Die Selbstkontrolle habe sich zwar verbessert, doch Rückfälle seien nicht ausgeschlossen. In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich hatte der psychiatrische Sachverständige Prof. Here Folkerts aus Wilhelmshaven im September 2021 erklärt, Exhibitionismus sei eine Störung der Sexualpräferenz. Die Betroffenen errege es, ihr Geschlechtsteil zu präsentieren und Frauen zu erschrecken. „Die Wahrscheinlichkeit, dass es in anderen Sexualdelikten mündet, ist gering“, so der Fachmann damals. Exhibitionismus könne man „nicht wegbehandeln“. Therapieziel sei, die Kontrolle darüber zu gewinnen. Dafür sei eine langfristige Behandlung notwendig.
Einer solchen Behandlung will sich der Angeklagte weiterhin unterziehen. Das erspart ihm jedoch nicht den Gefängnisaufenthalt. Gralla verurteilte den 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Damit folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zugunsten des Angeklagten wertete der Richter die Therapie, das Geständnis und die Entschuldigung. Gegen ihn sprechen jedoch die vielen Vorstrafen. Er habe nicht die Erwartung, dass sich der Angeklagte in Zukunft straffrei verhalten werde, so Gralla. Daher könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.