Prozess in Aurich  Angeklagter unter Drogen nicht wiederzuerkennen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 07.12.2023 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um eine zweifache Vergewaltigung. Foto: Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um eine zweifache Vergewaltigung. Foto: Ortgies
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Ein 36-Jähriger muss sich derzeit wegen zweifacher Vergewaltigung vor dem Landgericht Aurich verantworten. Am zweiten Prozesstag schilderten Zeugen, welchen Eindruck der Angeklagte auf sie machte.

Aurich - „Man hat schon Wochen, Monate vorher gemerkt, dass mit dem Angeklagten etwas nicht stimmt.“ Das habe man an seinem Blick gesehen, berichtete die Schwester des mutmaßlichen Opfers bei der Fortsetzung des Prozesses um zweifache Vergewaltigung vor dem Landgericht Aurich. Offenbar hat sich der 36-jährige Angeklagte durch den Konsum von Amphetamin im Zeitraum vor der Tat am 30. Mai 2021 stark verändert. Die Staatsanwaltschaft legt ihm ein Sexualdelikt zur Last, das sich gegen 7 Uhr nach einer Nacht an der Feuertonne in der Werkstatt auf dessen Grundstück im Landkreis Leer zugetragen haben soll.

„Er war immer fröhlich, aufgeschlossen und hilfsbereit“, charakterisierte die 45-Jährige am Donnerstag den Beschuldigten, den sie schon etliche Jahre aus ihrer gemeinsamen Heimatstadt Dresden kannte. Man habe schöne Dinge gemeinsam erlebt. Unter Drogen sei er hingegen zuletzt „fies und ekelig, auch zu seiner Frau“, gewesen. Ihr selbst habe er auf ihrer Arbeit, einer Kindertagesstätte, einmal Schläge angedroht: „Man hatte einfach Angst vor diesem Menschen. Das hatte man vorher nicht.“

Bekannter berief sich auf Erinnerungslücken

Von dem mutmaßlichen sexuellen Übergriff erfuhr die Zeugin einige Tage später, als ihre 39-jährige Schwester „zum Reden“ zu ihr gekommen sei. Beim Aussteigen aus dem Auto sei sie zusammengebrochen. „Sie hat gesagt, was passiert ist. Dass sie vom Angeklagten angefasst wurde, auf ekligste Weise“, so die Zeugin. Sie habe sie gedrängt, zur Polizei und zum Arzt zu gehen. Das habe ihre Schwester – im Prozess Nebenklägerin – zunächst nicht gewollt, dann aber eingewilligt. Der Zeugin war schon am Vortag aufgefallen, dass ihre Schwester die ganze Zeit geweint und auffallend unruhig auf dem Stuhl gesessen hatte. Das hatte sie damals auf einen anderen Grund, nämlich ihre eigene Krankheit, geschoben.

Über das Szenario auf dem Grundstück des Angeklagten unmittelbar nach dem Vorfall sollte ein 33-jähriger Bekannter berichten. Der berief sich kategorisch auf Erinnerungslücken, obwohl er bei der Polizei damals konkrete Angaben gemacht hatte. Erst nach deutlichen Worten des Vorsitzenden Richters Björn Raap und der Drohung der Staatsanwältin, ein Verfahren gegen ihn einzuleiten, wurde er kooperativer.

Frau soll bedrückt gewirkt haben

Der Zeuge, Schausteller von Beruf, hatte es sich damals zur Gewohnheit gemacht, sonntags morgens auf dem Weg zu seiner Berliner-Bude bei dem Angeklagten vorbeizuschauen. „Ich weiß nur, dass der Angeklagte und die 39-Jährige draußen unter dem Vordach saßen. Sie saßen getrennt auf einem L-förmigen Sofa über Eck“, erklärte er. „Sie hat außer ‚Hallo‘ nichts gesagt. Sonst ist sie ein offener Typ, lustig drauf.“ Seiner Einschätzung nach habe sie bedrückt gewirkt und zu Boden geschaut. Der Angeklagte sei an jenem Morgen „spaßig drauf gewesen, wie immer“. Dass er auf Amphetamin war, habe er nicht bemerkt.

Der Schwager der Geschädigten meinte: „Ich habe mit so was nicht gerechnet.“ Sein Wissen über den Vorfall fasste der 42-Jährige ziemlich knapp zusammen: „Sie haben gegrillt, gefeiert. Beim Aufräumen muss es in der Werkstatt passiert sein.“ Erst auf Nachhaken des Gerichts rückte er mit weiteren Details heraus. Ein Freund des Sohnes des Opfers hatte die Nacht bis 6 Uhr morgens eher notgedrungen mit an der Feuertonne verbracht. Der 21-Jährige hatte seinen Schlüssel vergessen und wollte warten, bis jemand von seiner Familie aufwachte. „Der Angeklagte war touchy, hat bei allen Körpernähe gesucht, überall mal den Arm drumgelegt“, erinnerte er sich. Vom Alkohol habe der Beschuldigte ein bisschen gelallt und getorkelt. Seine Reaktion, als er von der Tat erfahren hat, beschrieb der Zeuge so: „Ich war geschockt, weil es kurz, nachdem ich gegangen bin, war.“

Angeklagter sitzt noch Haftstrafe ab

Der Angeklagte sitzt derzeit für zwei Jahre und sieben Monate wegen räuberischer Erpressung in Meppen in Strafhaft. Er hatte die Vorwürfe beim Prozessauftakt am Dienstag bestritten und von einem Grillabend mit reichlich Alkoholkonsum gesprochen, bei dem es keine körperlichen Annäherungen gegeben habe. Die mutmaßlich Geschädigte hatte emotional bewegt von den Geschehnissen berichtet, wie sie der Anklage entsprachen.

Der Prozess wird am 12. Dezember um 9 Uhr in Saal 116 mit den Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen fortgesetzt.

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