Tragischer Unfall Geldstrafe für Marienhafer Todesfahrer
Die Staatsanwaltschaft Aurich beantragt einen Strafbefehl gegen einen 70-jährigen Marienhafer, der mit einem Motorradfahrer zusammenstieß. Was das juristisch bedeutet.
Aurich/Brookmerland - So gut wie abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung des tödlichen Motorradunfalls im September auf der Kirchstraße (Kreisstraße 118) in Osterupgant (Upgant-Schott). Der mutmaßliche Verursacher wird sich aller Voraussicht nach nicht vor Gericht verantworten müssen. Grund: Die Staatsanwaltschaft Aurich hat beim Amtsgericht Norden einen Strafbefehl gegen den 70-jährigen Marienhafer beantragt. Das teilte die Pressesprecherin der Anklagebehörde, Marina Singer, auf Anfrage mit. Akzeptiert der Brookmerlander den Befehl und zahlt er die darin geforderten 90 Tagessätze zu je 30 Euro (2700 Euro) an die Staatskasse, bleibt ihm eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.
Rückblick: Am Nachmittag des 21. September ist die Kirchstraße übersät mit Trümmerteilen. Ein Renault-Koleos mit halbseitig eingedrückter Front steht quer zur Fahrbahn, das Heck gequetscht in die Außenmauer eines Wohnhauses, das direkt an der Straße steht. Unweit davon liegt ein zerfetztes Motorrad und einige Hundert Meter entfernt parkt ein VW-Caddy, dem ein Außenspiegel fehlt. Alle drei Fahrzeuge sind beteiligt an einem schweren Unfall, der sich auf der vielbefahrenen Kreisstraße 118 zwischen Marienhafe und Rechtsupweg ereignet hat und bei dem ein 62 Jahre alter Motorradfahrer aus Südbrookmerland ums Leben gekommen ist.
Motorradfahrer in Graben geschleudert
Nach Erkenntnissen der Polizei fuhr der 70-jährige Fahrer des Renault-Koleos aus Marienhafe auf der Kirchstraße in Richtung Marienhafe. In Höhe des Baustoffhandels Jungenkrüger geriet er aus noch ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn. Der Renault touchierte einen entgegenkommenden VW-Caddy am Außenspiegel. Danach prallte er mit dem nachfolgenden Motorradfahrer zusammen. Der 62-Jährige wurde in einen Straßengraben geschleudert und tödlich verletzt. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Er verstarb noch an der Unfallstelle.
Nach der Kollision mit dem Motorradfahrer geriet der Renault nach links auf die Berme, drehte sich und prallte mit dem Heck gegen die Wand eines Wohnhauses, das direkt an der Straße steht. Die Bewohner waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Das Technische Hilfswerk Norden wurde angefordert, um die Statik des beschädigten Gebäudes zu prüfen und dieses zu sichern. Der 70-jährige Renault-Fahrer aus Marienhafe und der 24-jährige Fahrer des VW-Caddy aus Rechtsupweg blieben nach bisherigen Erkenntnissen unverletzt. Der Renault-Koleos und das Motorrad wurden erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Der Caddy war weiter fahrbereit.
Für die Dauer der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten blieb die Kirchstraße einige Stunden bis in den Abend hinein gesperrt. Hauptgrund war die Dokumentation des Unfallhergangs. Dabei kam ein aufwendiges Verfahren mit der Bezeichnung „Phidias“ zum Einsatz. „Phidias“ ist ein Kunstwort und steht für Photogrammetrisches Interaktives Digitales Auswertesystem. Dieses garantiert eine lückenlose, weiträumige Dokumentation der Unfallstelle. Mit diesem rechnerunterstützten Tatortaufnahmesystem können anhand von Fotos zur Beweissicherung maßstabsgerechte und vor allem gerichtsfeste Skizzen angefertigt werden.
Anzahl der Tagessätze ist von Bedeutung
Gemeinsam mit Zeugenaussagen dienten sie der Staatsanwaltschaft als Grundlage für die strafrechtliche Einordnung. Das Ergebnis: Der 70-jährige hat sich einer fahrlässigen Tötung strafbar gemacht und soll daher 2700 Euro Strafe zahlen. Entscheidend ist die Anzahl der Tagessätze. Erst ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen würde die Verurteilung in das Führungszeugnis des Marienhafers eingetragen. Er wäre jedenfalls in diesem Zusammenhang damit nicht vorbestraft.
Akzeptiert der Unfallverursacher den verhängten Strafbefehl nicht und legt er Einspruch dagegen ein, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Außerdem besteht dann das Risiko, dass die Strafe höher ausfällt.