Hamburg Holz- und Pelletheizung: So wird sie vom Staat gefördert
Auch für Holz- und Pelletheizungen können Eigentümer staatliche Fördermittel bekommen. Wie viel es 2023 gibt, wie sich die Förderung ab 2024 ändert und ob es sinnvoll ist, jetzt noch schnell eine Holzheizung zu kaufen oder zu warten.
Die gute Nachricht für alle, die über eine Pelletheizung nachdenken: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der aktuell verhängten Haushaltssperre ausgenommen. Hier können 2023 weiterhin Förderanträge für neue Heizungen in Bestandsbauten gestellt und bewilligt werden.
Aktuell liegt die Förderrate für sogenannte Biomasseheizungen mit Scheitholz, Pellets und Holzschnitzeln ab fünf Kilowatt Nennwärmeleistung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Durch die Zusatzförderung des Heizungstausch-Bonus (eine alte Gas- oder Ölheizung wird ersetzt) können Eigentümer maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten vom Staat bekommen.
Allerdings gibt es einige Bedingungen, die Eigentümer erfüllen müssen, die für ihre Biomasseheizung Fördermittel einstreichen wollen. Bis zum Jahresende werden diese Heizungen nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung gefördert.
Zudem müssen sie mit einem jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 Prozent besonders effizient sein und einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten.
Ab 1. Januar 2024 ist eine Änderung der Förderung für Holzheizungen geplant. Wer sich dann eine neue Scheitholzheizung, einen Pelletkessel oder einen Pelletofen mit Wassertasche anschafft, soll eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten erhalten – das ist genau so viel wie Besitzer von Wärmepumpen bekommen.
Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und nicht mehr als 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von weiteren 30 Prozent.
Unter Umständen gibt es obendrauf noch den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser ist vorgesehen für Eigentümer, die ihre Heizung schneller austauschen als vorgeschrieben. Dafür muss die Holzheizung allerdings in Kombination mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe installiert werden.
Der Bonus beträgt für die zeitnahe Heizungsmodernisierung im Jahr 2024 25 Prozent und verringert sich fortlaufend. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.
Der Emissionsminderungs-Zuschlag gilt für Biomasseheizungen mit einem Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter. Sie werden zusätzlich mit pauschal 2500 Euro gefördert.
Diese Förderungen lassen sich addieren, die maximale Förderhöhe beträgt 70 Prozent der Kosten.
Die Fördersätze sind ab 2024 deutlich höher, vor allem, wenn man die Boni mit einrechnet. Allerdings sollten Eigentümer beachten, dass es die Förderung 2023 für Investitionskosten von bis zu 60.000 Euro gibt. 2024 sinken die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro. Deshalb sind die möglichen Zuschüsse für einige Hausbesitzer 2023 höher.
Kostet eine Heizung zum Beispiel 40.000 Euro und wären 50 Prozent Förderung möglich, dann gäbe es für die Heizung ab 2024 nur 15.000 Euro Förderung. Im Jahr 2023 gäbe es bei 40 Prozent Förderung hingegen 16.000 Euro an Fördergeldern.
Zudem ist wichtig: Die neuen Regelungen sind noch nicht im Bundesanzeiger erschienen – erst dann erlangt die Förderung Gültigkeit.
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Auch das Antragsverfahren soll 2024 geändert werden. Wer einen Förderantrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Der Vertrag muss rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird.
Fördervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthält. Es ist zulässig, mit einer Maßnahme vor der Förderzusage durch die Förderbank KfW zu beginnen. Dies erfolgt aber auf eigenes Risiko.
Die Antragstellung ändert sich ebenfalls: Ab 1. Januar 2024 wird die KfW für die Zuschussvergabe zuständig sein. Bislang vergab das BAFA diese Fördergelder.
Mit Material der dpa