Urteil in Aurich Südbrookmerlander Landwirt ließ Rinder qualvoll sterben
Ein Landwirt aus Südbrookmerland hat Rinder qualvoll sterben lassen. Davon ist Strafrichter Dr. Markus Gralla überzeugt. Er verurteilte den Mann, der nun vorerst keine Tiere mehr halten darf.
Südbrookmerland - Verletzte, kranke und ausgehungerte Kühe und Kälber landeten zwischen November 2020 und Juni 2022 gleich mehrfach auf den Sektionstischen der Amtsveterinäre des Landes Niedersachsen. Sie alle stammten von einem landwirtschaftlichen Betrieb in Südbrookmerland. Das Auricher Veterinäramt hatte die Untersuchungen in Auftrag gegeben. Nun wurde der Tierhalter verurteilt.
Bereits im Juni sollte dem Mann der Prozess gemacht werden. Doch das Verfahren geriet ins Stocken. Und weil es zwischenzeitlich einen Zuständigkeitswechsel im Amtsgericht gab, musste am Donnerstag von vorne begonnen werden. Allein das genügte schon, um Verteidigerin Almuth Köhler auf die Palme zu bringen. Aber der Reihe nach.
Den Südbrookmerlander Betrieb beobachten die Veterinäre des Landkreises Aurich schon seit etwa 2018. Immer wieder sei es dort zu Mängeln bei der Tierhaltung gekommen, so eine Veterinärin im Zeugenstand. Vor allem mit Blick auf die Fütterung der Tiere. Zwar sei auf dem Hof grundsätzlich ausreichend Futter vorhanden gewesen. Bei den Tieren sei dies jedoch nicht in ausreichender Menge angekommen. Bei unangekündigten Kontrollen hätten die Veterinäre zunächst draußen warten müssen. Als sie dann Einlass in den Stall erhielten, hätten alle Tiere gefressen. Für die Veterinärin ein Zeichen dafür, dass ihnen das Futter eben erst zugänglich gemacht worden sei.
Auffällig sei in dem Betrieb auch eine hohe Zahl an Tierverlusten gewesen.
Tiere teils völlig ausgezehrt
Was aus den sogenannten Sektionsberichten im Verfahren bekannt wurde, klang relativ eindeutig. Die Tiere wiesen Mängel bei der Ernährung auf. Manche hatten Verletzungen, andere sehr schmerzhafte Entzündungen. Dem Landwirt wurde vorgeworfen, nicht rechtzeitig tierärztliche Hilfe angefordert und die Tiere teils über Wochen leiden lassen zu haben. Besonders eindrücklich war die Schilderung der Veterinärin zum Ernährungszustand der Tiere. So habe eines der Kälber kein Herzkranzfett mehr gehabt. An diese Reserven gehe der Körper aber erst, wenn sonst kein Fett mehr vorhanden sei. „Das kommt nicht von heute auf morgen.“
Verteidigerin Almuth Köhler hatte aber gravierende Zweifel an den Sektionsberichten – auch weil es Ungereimtheiten wie ein offensichtlich falsches Datum gegeben hatte. In ihrem Plädoyer schlug sie verbal um sich und griff die Staatsanwaltschaft, das Veterinäramt und nicht zuletzt auch das Gericht an. Noch bevor das überhaupt ein Urteil gesprochen hatte, kündigte sie an, in die nächste Instanz gehen zu wollen.
Den von ihr beantragten Freispruch gab es nicht. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von insgesamt 2250 Euro zahlen. Außerdem wurde ein Tierhaltungsverbot von einem Jahr verhängt. Allerdings wurde die Herde des Mannes schon längst aufgelöst, nachdem das Veterinäramt dies angeordnet hatte. Der Versuch, sich gerichtlich dagegen zu wehren, schlug fehl.
Demonstranten vor Gerichtsgebäude
Strafrichter Dr. Markus Gralla war letztlich überzeugt davon, dass die Haltung der Tiere auf dem Hof des Südbrookmerlanders tierschutzwidrig war. Dazu genüge allein schon der schlechte Ernährungszustand der untersuchten Tiere. Was Verletzungen und Erkrankungen betraf, räumte Gralla ein, dass der Landwirt stets einen Tierarzt hinzugerufen habe. Dies sei aber zu spät passiert.
Begleitet wurde der Prozess in Aurich auch von Tierschützern. Wie schon in der ersten Auflage des Verfahrens hatten sich einige von ihnen vorab zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude versammelt.
Dass das Urteil des Auricher Amtsgerichts rechtskräftig wird, ist nach der Ankündigung der Verteidigung unwahrscheinlich. Vermutlich wird das Verfahren in einiger Zeit erneut aufgerollt – dann am Auricher Landgericht, im Gebäude nebenan.