Gesundheitswesen Nur Notfälle haben ein Recht auf sofortige Behandlung

| | 29.11.2023 19:05 Uhr | 0 Kommentare
Nur in Notfällen gibt es ein Recht auf schnelle Behandlung. Foto: DPA
Nur in Notfällen gibt es ein Recht auf schnelle Behandlung. Foto: DPA
Artikel teilen:

Einen Termin beim Haus- oder Facharzt zu bekommen ist eine schwierige Angelegenheit. Ein Anrecht darauf gibt es nur bedingt.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden