Gesundheitswesen Nur Notfälle haben ein Recht auf sofortige Behandlung
![Heino Hermanns](/media/autor/75/image/f6230a5fc626dae7d855-217dcd773f6f1bbb.png)
![Nur in Notfällen gibt es ein Recht auf schnelle Behandlung. Foto: DPA](/media/webartikel-image/5651720/image/87f3e8b0833f98f127ab-6acde11d247fed26.jpg)
Nur in Notfällen gibt es ein Recht auf schnelle Behandlung. Foto: DPA
Einen Termin beim Haus- oder Facharzt zu bekommen ist eine schwierige Angelegenheit. Ein Anrecht darauf gibt es nur bedingt.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden