Osnabrück Europas Kampf gegen Kinderpornografie – und was Ashton Kutcher damit zu tun hat
Die EU-Kommission will stärker gegen die Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen. Ein an sich wenig kontroverses Ziel, aber die geplante Umsetzung ruft massive Kritik hervor. Ein Grund für den Ärger: US-Schauspieler Ashton Kutcher.
Politiker posten gerne Bilder, um zu zeigen, mit wem sie sich getroffen haben, um an den Problemen der Menschen zu arbeiten. Das schnell geschossene Selfie oder Gruppenbild kennt man zur Genüge. So ist der Post von EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, auf X (damals noch Twitter) aus dem März 2023 mit dem US-Schauspieler Ashton Kutcher auf den ersten Blick nichts Besonderes. Für Johanssons Kritiker ist er jedoch ein entscheidender Hinweis.
Um zu verstehen, warum das Treffen der EU-Kommissarin und des Schauspielers so kritisch gesehen wird, muss man jedoch erst ein Jahr zurückspringen.
Im März 2022 präsentierte Johansson einen Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Nach Angaben der EU-Kommission wurden allein 2021 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet – die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein. Mit der neuen Verordnung soll vor allem die Verbreitung von Missbrauchsmaterial im Internet eingedämmt werden.
Bei dem Vorhaben ist eine gewisse Eile geboten. Viele Konzerne durchsuchen ihre Daten schon jetzt nach kinderpornografischem Material, erlaubt ist ihnen dies aber nur durch eine Ausnahmeverordnung. Diese wurde 2021 erlassen, läuft jedoch im August 2024 wieder aus. Ein entscheidender Satz, um den aktuellen Konflikt zu verstehen, lautet in der Übergangsregelung: „Keine Bestimmung dieser Verordnung sollte [..] so ausgelegt werden, dass sie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbietet oder abschwächt.“ Bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) können nur Sender und Empfänger eine Nachricht lesen. Die Daten werden beim Absenden automatisch verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt.
In ihrem Vorschlag stellt die Kommission Regeln vor, die für Hostingdienste und „Anbieter interpersoneller Kommunikationsdienste“ (wie zum Beispiel WhatsApp oder Signal) gelten sollen. Das vorgeschlagene Verfahren ist mehrstufig:
An dem vierten Punkt entzündet sich seit eineinhalb Jahren erbitterter Streit. Kritiker haben für den Kommissionsvorschlag den griffigen Begriff „Chatkontrolle“ gefunden, um auf den Punkt zu bringen, was sie an der Idee stört. Denn um die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen zu erkennen, muss zunächst alles an Daten durchleuchtet werden. Und nach Willen der Kommission soll das „technologieneutral“ geschehen, wie ein Sprecher der Kommission betont. Das heißt, die Anbieter sollen selbst entscheiden, wie sie die Aufdeckungsanordnung technisch umsetzen. Verdachtsfälle sollen an ein – noch zu gründendes – EU-Zentrum gemeldet werden.
Für die Gegner des Kommissionsvorschlags ist die „Technologieneutralität“ jedoch ein rotes Tuch – denn mit ihr würde E2EE ausgehebelt, so die Befürchtung. Unter den Kritikern ist auch der Osnabrücker EU-Abgeordnete Tiemo Wölken. Er hält den Plan für völlig unverhältnismäßig und grundrechtsgefährdent. „Weil er vorsieht, dass in private Kommunikationen eingegriffen wird und dass Inhalte aus dieser Kommunikation versendet werden sollen an ein Ermittlungsgremium.“ Eine sichere Kommunikation, die vor ungewollten Mitlesern geschützt ist, wäre nicht mehr gegeben. Dafür die „Chatkontrolle“ geboren.
Tiemo Wölken sieht einen weiteren Schwachpunkt: Nach den Plänen der EU-Kommission soll Künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden, um die Millionen an Nachrichten zu scannen, die pro Tag bei großen Messengerdiensten anfallen. „Das wissen wir, dass KI viele Fehler macht“, sagt Wölken. In den USA sorgte etwa ein Fall für Aufsehen, bei dem ein Vater für den Kinderarzt ein Foto des Genitals seines kleinen Sohns machte. Das Bild landete automatisch in der Google-Cloud und der Konzern stufte ihn als mutmaßlichen Kriminellen ein. Schon bei einer Fehlerrate von wenigen Prozentpunkten würden riesige Datenmengen anfallen, die das EU-Zentrum überprüfen müsste.
„Das transparent machen von jeglicher Kommunikation ist dabei ein unverhältnismäßiges Instrument, dass dann auch auf andere Straftaten ausgeweitet werden könnte“, warnt Wölken zudem. Sicherheitsbehörden hätten schon vorgeschlagen, diese Technik auch für die Verfolgung andere Straftatbestände zu nutzen. Der Kommissionssprecher sieht diese Gefahr nicht. „Der Vorschlag enthält das ausdrückliche Verbot, die Erkennungstechnologien für andere Zwecke als die Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet zu verwenden“, erklärt er auf Nachfrage unserer Redaktion. Zudem seien die technologischen Mittel ganz auf die Suche nach kinderpornografischem Material ausgerichtet. Sie auch für andere Ziele umzubauen, sei zeit- und arbeitsaufwändig. Dennoch befürchtete der EU-Abgeordnete Wölken, dass „ein großes Einfallstor“ geschaffen werden könnte.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam in einem Gutachten zu einem ähnlichen Ergebnis wie Wölken. Dort heißt es nicht nur, dass es unwahrscheinlich erscheine, „dass eine grundsätzliche Überwachung von Individualkommunikation der Überprüfung der (europäischen) Grundrechte standhalten würde“ sondern auch, dass eine „Ausweitung der Überwachung auch auf andere Bereiche möglich und zu befürchten [ist].“
In deutschen Ermittlerkreisen trifft der Kommissionsvorschlag dagegen auf Zustimmung. „Alles, was vulnerable Gruppen, und gerade Kinder und Jugendliche, schützt, muss unterstützt werden“, erklärt Hans Hülsbeck, Bundessprecher für Kriminalprävention und Opferschutz beim Bund Deutscher Kriminalbeamter, auf Anfrage unserer Redaktion. Oft erführen die europäischen Ermittler durch US-Behörden von Funden und könnten erst dann tätig werden. „Wir müssen selbst in der Lage sein, so etwas zu finden“, betont Hülsbeck. Für ihn ist die geplante Regelung eine Art „Streife im Internet“. „Wir fahren in der normalen Welt Streife und wenn wir etwas sehen, greifen wir ein. Dieser Vorschlag würde uns die Möglichkeit geben, das auch im Internet zu tun“, sagt Hülsbeck.
Wölken bemängelt zudem, dass der Vorschlag nur auf legal nutzbare Anwendungen zielt. „Wenn diese Inhalte aber im Darknet geteilt werden, kommen wir mit diesem Vorschlag da ja gar nicht ran“, sagt er. Hier müsse viel mehr in die „klassische Ermittlungsarbeit“ der Sicherheitsbehörden investiert werden. Der Vorschlag suggeriere, dass es für das Problem eine technische Lösung gebe, so Wölcken. Die existiere aber nicht.
Ein dritter großer Kritikpunkt entzündet sich an US-Schauspieler Ashton Kutcher. Dieser ist einer der Gründer der amerikanischen Organisation „Thorn“, die als gemeinnützige Organisation registriert ist, die sich für den Kampf gegen Kinderpornografie einsetzt. Recherchen zeigen allerdings, dass Thorn auch selbst Software für die Suche nach solchem Material entwickelt und vertreibt – und damit ein wirtschaftliches Interesse an dem EU-Vorschlag hat. Vor einigen Monaten ist Kutcher als Vorsitzender der Organisation zurückgetreten. So erscheint die Einigkeit von Johansson und Kutcher bei diesem Thema in einem anderen Licht.
Der Vorschlag sei „durch massives Lobbying von Unternehmen und von NGOs, die im Unternehmensinteresse handeln, die ein wirtschaftliches Interesse daran haben, diese Scanning-Software (KI), die gebraucht wird, zu verkaufen“ zustande gekommen, wirft Wölken der Kommissarin vor. Die Schwedin wurde ob der Vorwürfe auch vom zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments befragt. Konfrontiert mit dieser Kritik verweist der Kommissionssprecher auf „umfassende Konsultationen mit einer Vielzahl von Interessengruppen“ vor und während der Ausarbeitung des Vorschlags. Darunter seien auch NGOs gewesen.
Der Innenausschuss des Europaparlaments formulierte vor einigen Wochen eine Verhandlungsposition, in der die automatische Durchleuchtung von Dateien abgelehnt und der Schutz von E2EE besonders betont wird. Diese Position übernahm das EU-Parlament und geht damit nun in die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Europäischen Rat. Während die Kommission an ihrem Vorschlag festhält, haben sich die Mitgliedsstaaten noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigen können. Erst wenn diese vorliegt, können die Verhandlungen beginnen. Dass es vor den Europawahlen im kommenden Juni noch zu einem Ergebnis kommt, wird mit jeder Woche unwahrscheinlicher.