Prozess in Aurich  Messerattacke gegen Eltern – Haftstrafe für Sohn

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 28.11.2023 12:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Heute fiel vor dem Landgericht in Aurich das Urteil gegen einen Wittmunder, der mit einem Messer auf seine Eltern eingestochen hatte. Foto: Romuald Banik
Heute fiel vor dem Landgericht in Aurich das Urteil gegen einen Wittmunder, der mit einem Messer auf seine Eltern eingestochen hatte. Foto: Romuald Banik
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Wegen zweifachen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung muss ein Wittmunder fünf Jahre ins Gefängnis. Warum die Verteidigung mit Forderung nach Freispruch mangels Beweisen scheiterte.

Aurich - Vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Aurich ist am Dienstag das Urteil gegen den 30-Jährigen aus Wittmund ergangen, der mit einem Messer auf seine Eltern eingestochen und sie schwer verletzt hatte. Demnach muss der Angeklagte wegen des zweifachen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre ins Gefängnis. Zudem ordneten die Richter seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Damit entsprach die Kammer um Richter Björn Raap der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Ausführlich begründete Raap die Entscheidung des Gerichts, insbesondere, weil die Verteidigung den Freispruch ihres Mandanten aufgrund mangelnder Beweise beantragt hatte. Die Eltern und Opfer des Angeklagten hatten vor Gericht ihr Recht wahrgenommen, wegen der engen verwandtschaftlichen Beziehungen ihre Aussage verweigern zu dürfen. Auch hatten sie der Verwertung früherer Angaben bei Polizei und Gericht widersprochen. Für Verteidiger Thiemo Röhler stand somit fest: Was am Tattag in der gemeinsamen Wohnung zwischen Sohn und Eltern geschehen ist, könne nicht reproduziert werden.

Eheleute flohen vor Sohn zu Nachbarn

Die Kammer zeigte sich indes davon überzeugt, dass der Angeklagte nach einem Streit mit seinen Eltern diese habe töten wollen. Ihre Verletzungen an Hals und Gesicht waren laut Auskunft des rechtsmedizinischen Gutachters potenziell lebensgefährlich. Die Eheleute hatten sich, von ihrem Sohn verfolgt, zu einem Nachbarn retten können. Zeugen hatten den Streit in der Wohnung bestätigt. Auf ihrer Flucht hatten sowohl Vater als auch Mutter ihren Sohn als Täter benannt.

Der Angeklagte leidet seit vielen Jahren an einer schweren paranoiden Schizophrenie, die lange nicht behandelt worden ist. Bereits vor der Tat war er wiederholt in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Die Krankheit habe seine Persönlichkeit verändert und seine Fähigkeit zu emotionaler Regung und Empathie stark beeinträchtigt, führte Raap aus. „Das passt zu dem Eindruck, den wir hier im Gerichtssaal haben“, stellte er mit Blick auf die geradezu stoische Ruhe des 30-Jährigen während der Urteilsverkündung fest. Der Angeklagte sei wütend gewesen, weil seine Eltern über seinen Auszug gesprochen hätten und habe „im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit“ gehandelt. Um die Allgemeinheit vor weiteren Übergriffen zu schützen, sah das Gericht keine Alternative zu einer Unterbringung des Angeklagten im Maßregelvollzug. Aufgrund seiner Krankheit sei er nicht in der Lage, seine Impulse zu kontrollieren, stellte Raap fest.

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