Berlin  Wo sparen? Wirtschaftsweise Veronika Grimm bringt Rentenkürzungen ins Spiel

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 24.11.2023 13:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Haben Deutschlands Rentner bald weniger im Portemonnaie? Ja, wenn es nach der Wirtschaftswesen Veronika Grimm geht. Foto: Imago Images/Funke Foto Services/Olaf Ziegler
Haben Deutschlands Rentner bald weniger im Portemonnaie? Ja, wenn es nach der Wirtschaftswesen Veronika Grimm geht. Foto: Imago Images/Funke Foto Services/Olaf Ziegler
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds muss die Bundesregierung viel Geld sparen. Doch wo? Die Ökonomin Veronika Grimm macht einen Sparvorschlag, der Zündstoff birgt: Rentenkürzungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Haushaltsplanung der Bundesregierung über den Haufen geworfen. Die Karlsruher Richter entschieden vergangene Woche, dass 60 Milliarden Euro an ungenutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht in den KTF verschoben werden durften. Nun hat die Ampel-Koalition auf einmal kein Geld mehr für zahlreiche wichtige Projekte. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat erstmal eine Sperre der Ausgaben verhängt und nun prüft die Regierung, wo es Einsparungen geben soll.

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Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat, ist eine der wichtigsten Wirtschaftsberaterinnen der Bundesregierung. Sie bringt Rentenkürzungen ins Spiel.

„Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich. Zum Beispiel die Rente ab 63 oder die Mütterrente könnte man zur Disposition stellen. Und bei der Anpassung von Bestandsrenten könnte man weniger Aufwüchse vorsehen“, sagt sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das werde übrigens schon lange gefordert, unabhängig von dieser Haushaltslage, so Grimm weiter.

Bisher ist es so, dass Erwerbstätige, die mindestens 45 Jahre gearbeitet haben, ab dem 63. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen können, wenn sie 1952 oder früher geboren sind. Für alle danach Geborenen ist das je nach Jahrgang später möglich. Genutzt wird das vor allem von Menschen mit mittlerem Einkommen und guter Gesundheit. Gedacht war es aber ursprünglich für Menschen mit niedrigem Einkommen und hoher körperlicher Belastung.

Die Wirtschaftsweisen haben deshalb in ihrem Jahresgutachten jüngst vorgeschlagen, die Regelung umzubauen: Es soll jeder abschlagsfrei in Rente gehen dürfen, der mindestens 40 Beitragsjahre vorzuweisen hat, in denen er im Durchschnitt maximal 60 Prozent des jeweiligen Durchschnittseinkommens verdiente.

Die Mütterrente, die Grimm ebenfalls zur Disposition stellt, ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden.

Lesen Sie hier, was die Deutsche Rentenversicherung zu Rentenkürzungen sagt.

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