Strafprozess in Norden Kindesmissbrauch via Handy
Weil er sich im Videotelefonat mit einer Zwölfjährigen anstößig verhielt, wurde ein Osteeler vom Schöffengericht Norden bestraft. Warum sich die Urteilsfindung schwierig gestaltete.
Osteel/Norden - Weil er sich in einem Video-Chat im Internet Kindern gegenüber anstößig zeigte, ist ein 43-jähriger Osteeler am Donnerstag in einem Prozess vor dem Schöffengericht zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Richter Frank Meyer und die beiden ehrenamtlichen Richter an seiner Seite sprachen den gebürtigen Hagenower des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt schuldig.
Ins Gefängnis muss der gelernte Maler und Vater eines achtjährigen Kindes aber nicht. Meyer setzte den Vollzug der Strafe für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aus. Außerdem muss der Brookmerlander 1000 Euro an den Auricher Verein „Chance“ zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige sich im August 2021 einem damals zwölfjährigen Mädchen aus Kiel und ihrer etwa gleichaltrigen Freundin im sozialen Netzwerk Instagram nackt gezeigt und sich in einem Video-Telefonat mit den Mädchen selbst befriedigt hatte.
Fehlende Erinnerung
Bevor er ganz am Ende des mehrstündigen Prozesses einräumte, dass es, wie angeklagt, gewesen sein könnte, berief sich der Angeklagte auf fehlende Erinnerungen. „Ich weiß das nicht mehr und bin mir nichts bewusst“, sagte er mehrfach. Zugleich betonte er wiederholt, mit Kindern nichts zu tun und schon gar keine pädophilen Neigungen zu haben. Als Grund für sein mangelhaftes Erinnerungsvermögen nannte er eine Erkrankung. Im Juli 2021 sei er zunächst im Krankenhaus Emden nach Verdacht auf Schlaganfall behandelt worden. Dabei hätten die Mediziner bei ihm einen Hirntumor festgestellt, der im September desselben Jahres in Oldenburg entfernt, inzwischen aber wieder nachgewachsen sei. Er sei nach wie vor in Behandlung und nehme starke Medikamente, berichtete der Osteeler und belegte dies mit entsprechenden Arztberichten und Attests.
Richter Meyer hielt dem Angeklagten ein Geständnis vor, das dieser in einer Vernehmung bei der Polizei abgelegt hatte, an das er sich aber ebenfalls nicht mehr erinnern konnte. Computer und ein Handy, die die Polizei bei einer Durchsuchung bei dem Angeklagten sichergestellt hatten, seien diesem unzweifelhaft zuzuordnen und belegten eindeutig sexuelle Inhalte. „Komisch, dass Sie das bestreiten“, sagte Meyer.
Mit Erinnerungslücken zu kämpfen hatte auch die Zwölfjährige, mit der der Brookmerlander im Internet kommuniziert hatte. Vielleicht habe sie, vielleicht aber auch ihre damalige Freundin mit dem Angeklagten „gechattet“. Genau könne sie das nicht mehr sagen. Sie sei auf verschiedenen Plattformen und in Chats unterwegs und habe es mit mehreren Männern zu tun, begründete sie. Sie nehme fast jede Anfrage an, um Leute kennenzulernen. Bei den Richtern und anderen Prozessbeteiligten führte das zu Kopfschütteln.
Vermutlich werde sich der Mann befriedigt haben. Gesehen habe sie das im Video nicht. Die Armbewegungen des „alten Mannes“ aber hätten darauf schließen lassen. „Gehäkelt hat er ja wohl nicht“, sagte die heute 14-Jährige. Ansonsten waren „Keine Ahnung“ und „Ich weiß es nicht“ die von ihr am meisten gebrauchten Sätze in der zähen Vernehmung.
Mutter zeigte Mann an
Zuvor hatte die 34-jährige Mutter des Mädchens berichtet, wie sie versuchte, den Angeklagten nach dessen „sehr anstößigen Nachrichten“ zu überführen und bei der Polizei anzuzeigen.
Es habe sich um eine „einmalige Geschichte“ gehandelt, betonte dessen Norder Pflichtverteidiger, der im Zusammenhang mit diesem Verfahren ungenannt bleiben möchte. Sein Mandant bereue das Geschehene. Der Anwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe in Höhe von sechs Monaten.
Vier Monate mehr verlangte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Aurich. Auch wenn nicht nachweisbar sei, dass der Angeklagte Nacktfotos von dem Mädchen angefordert habe, habe er in jedem Fall „sexualisierte Inhalte“ mit dem Kind ausgetauscht. Das sei strafbar. Zugute sei dem Osteeler zu halten, dass er bisher nicht vorbestraft und krank sei. Da sowohl der Angeklagte und sein Verteidiger als auch die Anklagevertreterin auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.