Ermittlungen  So steht es um die Strafverfahren der Wiesmoor-Connection

| | 21.11.2023 19:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bild ist bei der Berufungsverhandlung am Landgericht entstanden. Archivfoto: Ortgies
Das Bild ist bei der Berufungsverhandlung am Landgericht entstanden. Archivfoto: Ortgies
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Die mutmaßlichen Machenschaften der Wiesmoor-Connection füllen inzwischen Hunderte Aktenbände. Wir fassen den Sachstand der Strafverfahren zusammen.

Wiesmoor/Aurich/Oldenburg - Das Amtsgericht Aurich hat kürzlich zwei Strafbefehle gegen Mitglieder der Wiesmoor-Connection verhängt. Abgesehen von diesen Akten gibt es zu den mutmaßlichen Machenschaften der Wiesmoor-Connection noch weitere anhängige Strafverfahren. Wir fassen zusammen, wie es damit aktuell aussieht.

Was ist aus der Drogen-Sache geworden?

Im Mai 2022 hatte die Polizei durch Zufall in einem Ex-Autohaus in Wiesmoor eine Cannabis-Plantage entdeckt. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hat daraufhin unter Vorsitz von Richter Björn Raap den ehemaligen Bürgermeisterkandidaten und Wiesmoorer Geschäftsmann Christian Rademacher zu viereinhalb Jahren, einen geständigen und Rademacher-Jelten belastenden Geschäftspartner zu drei Jahren und neun Monaten sowie zwei geständige Hanfgärtner zu jeweils sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Sie alle hatten sich aus Sicht der Kammer der Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge schuldig gemacht.

Alle Verurteilten haben Revision gegen die Urteile eingelegt, womit die Angelegenheit zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wanderte. Aus der BGH-Pressestelle heißt es jetzt, dass das Verfahren bezüglich der beiden Hanfgärtner dort im Juli 2023 und das Verfahren bezüglich Rademacher-Jelten und dessen Geschäftspartner im Oktober 2023 eingegangen seien. Zu den Hanfgärtnern könne man womöglich kurz nach dem Jahreswechsel mehr sagen, zu Rademacher-Jelten und seinem Geschäftspartner erst in unabsehbarer Zukunft.

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Das bedeutet: Alle vier Haftstrafen sind noch nicht rechtskräftig, die Entscheidungen des BGH stehen noch aus.

Wie steht es um die Steuerhinterziehung?

Im August 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg eine Verurteilung Rademacher-Jeltens wegen des Versuchs der Steuerhinterziehung kassiert. Die Grundlage für die Einstellung des Strafverfahrens waren gravierende Rechtsfehler der Staatsanwaltschaft Aurich, was dazu führte, dass eine im November 2022 vom Landgericht Aurich verhängte Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten hinfällig wurde. Ende 2021 hatte zunächst das Amtsgericht Aurich Rademacher-Jelten zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. In der zweiten Instanz milderte das Landgericht die Strafe auf ein Jahr und drei Monate Haft ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Wiesmoorer Geschäftsmann vorgeworfen, bei den Finanzbehörden unrechtmäßige Rückstellungen in sechsstelliger Höhe angegeben zu haben, um dadurch Steuern zu sparen. Das Amtsgericht war von einem besonders schweren Fall ausgegangen, das Landgericht nach der Berufungsverhandlung nicht mehr – daher die reduzierte Strafe.

Mit der Oldenburger Entscheidung wurden im August alle Urteile aufgehoben, Rademacher-Jelten bliebt somit straffrei. Die Staatsanwaltschaft kündigte unmittelbar danach allerdings an, zu prüfen, inwieweit Rademacher-Jelten in der Sache erneut angeklagt werden könne. Pressesprecher Wilken zufolge ist diese Prüfung auch jetzt noch nicht abgeschlossen. Als nahezu sicher gilt aber, dass die Staatsanwaltschaft Rademacher-Jelten wieder anklagen wird, denn: Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft mehr als 20 Taten angeklagt, von denen am Ende nur noch ein Vorwurf – nämlich der in Aurich abgeurteilte und später kassierte – übrig blieb. Die anderen Vorwürfe waren eingestellt worden und werden jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit wieder aufgenommen. Wann in Aurich die finale Entscheidung dazu fällt, ist aber noch unklar.

Wie laufen die Betrugsermittlungen?

Neben den Auricher Verfahren laufen die beiden größten Verfahren mit mehr als 100 Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg: Dort wird wegen des Verdachts des Millionen-Corona-Subventionsbetrugs und des Betrugs mit Corona-Testzentren ermittelt. Die Wiesmoor-Connection soll rund 26 Millionen Euro an Corona-Hilfen illegal beantragt haben, etwa sechs Millionen Euro davon sollen bereits ausgezahlt worden sein. In Corona-Testzentren sollen Tests in Millionenhöhe zwar nicht durchgeführt, aber trotzdem abgerechnet worden sein.

Ein Ende der Ermittlungen in den riesigen Tatkomplexen scheint noch nicht absehbar zu sein. „Die Ermittlungen dauern an“, sagt auf Nachfrage Staatsanwältin und Pressesprecherin Christina Brendel. Im Juni 2023 hatte Thorsten Stein, ebenfalls Pressesprecher und Staatsanwalt, der Redaktion gesagt, dass die Akten in Oldenburg inzwischen rund 250 Bände mit jeweils bis zu 250 Seiten füllten. „Das in dem Wiesmoorer Fall sichergestellte Beweismaterial umfasst 56 Umzugskartons“, hatte Stein gesagt. Zusammengetragen worden sei alles unter anderem bei 27 Durchsuchungen.

Es ist unwahrscheinlich, dass Prozesse gegen mehr als 100 Personen geführt werden. „Es gibt auch andere Methoden, um ein Verfahren zum Abschluss zu bringen“, so Stein. Wenn einer Person mehrere Taten zur Last gelegt werden, könnte etwa Paragraf 154 der Strafprozessordnung zum Einsatz kommen. Heißt grob: Nur die schwerwiegendsten Taten werden angeklagt, weil die übrigen nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fallen. Möglich ist bei weniger schlimmen Delikten auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen, zum Beispiel die Zahlung einer bestimmten Geldsumme. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft Strafbefehle beantragen, die ein Gericht auch ohne mündliche Verhandlung erlassen kann. Widerspricht der Beschuldigte dem Strafbefehl, kommt es aber trotzdem zum Prozess.