Strafbefehle erlassen  Weitere Strafen gegen Mitglieder der Wiesmoor-Connection

| | 21.11.2023 19:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Polizei hatte im Mai 2022 auch Autos von Verdächtigen durchsucht. Archivfoto: Ellinger
Die Polizei hatte im Mai 2022 auch Autos von Verdächtigen durchsucht. Archivfoto: Ellinger
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Das Amtsgericht Aurich hat zwei Strafbefehle gegen Mitglieder der Wiesmoor-Connection verhängt. Es geht unter anderem um Insolvenzverschleppung, Betrug und Unterschlagung.

Wiesmoor/Aurich/Oldenburg - Im Dschungel der vielen Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Machenschaften der Wiesmoor-Connection hat das Amtsgericht Aurich zwei Strafbefehle erlassen. Entsprechende Informationen der Redaktion bestätigt Gerichtssprecher Dr. Markus Gralla auf Nachfrage. Eine der bestraften Personen habe bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so Gralla. Mehr könne er zu den Verfahren allerdings nicht mitteilen, schreibt der Richter in einer E-Mail an die Redaktion. Beantragt hatte die Strafen die Staatsanwaltschaft Aurich nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen. Jan Wilken, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher, bestätigt auf Nachfrage lediglich, dass es sich bei den Angeklagten um eine Frau und einen Mann handele und sich die Verfahren um zwei Unternehmen drehten. Namen und die konkreten Unternehmen nennt der Jurist nicht.

Wer sind die Firmen und die Angeklagten?

Unseren Informationen zufolge sind die Angeklagten A. K. und C. H. H., die jeweils – mindestens auf dem Papier – für einige Zeit als Geschäftsführer die Geschicke der im Zentrum der Wiesmoor-Connection stehenden KS Consult GmbH und weiterer Kommanditgesellschaften lenkten. Unsere Recherchen haben ergeben, dass es sich bei den von Wilken genannten Gesellschaften um die KS Consult GmbH und um ein Bauunternehmen aus dem komplexen Wiesmoorer Firmengeflecht geht.

Was wird C. H. H. vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau – also C. H. H. – zweifache Insolvenzverschleppung, 43 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und in einem Fall veruntreuende Unterschlagung vor. Gemäß dem vom Amtsgericht verhängten Strafbefehl soll sie eine Geldstrafe von fast einem Netto-Jahresgehalt zahlen – 360 so genannte Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes bemisst sich am Einkommen der zu bestrafenden Person. Angaben dazu, wie viel C. H. H. verdient, machen weder Gralla noch Wilken.

Was soll C. H. H. getan haben?

Stellt die Geschäftsführung – in diesem Fall C. H. H. – fest, dass ihr Unternehmen pleite ist, hat sie nur drei Wochen Zeit für den Insolvenzantrag. Das soll sicherstellen, dass zahlungsunfähige Unternehmen möglichst schnell vom Markt verschwinden beziehungsweise als solche klar erkennbar sind. Denn: Wer unwissend mit Pleite-Unternehmen Geschäfte macht, kann selbst finanzielle Probleme bekommen, wenn beispielsweise nicht gezahlt oder wenn bezahlte Ware nicht geliefert wird.

Im August 2022 war bekanntgeworden, dass die KS Consult GmbH im Insolvenzverfahren steckt – doch die Pleite war da schon längst eingetreten gewesen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte C. H. H. also viel früher den Insolvenzantrag stellen müssen. Weil sie das nicht getan hat, hat sie sich mutmaßlich der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Mit der Insolvenzverschleppung einher geht in Wirtschaftsstrafverfahren oft das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dieser Tatbestand greift in der Regel, wenn wegen der Pleite etwa Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer nicht mehr gezahlt werden.

Was die veruntreuende Unterschlagung angeht, so soll es unseren Quellen zufolge um ein Darlehen für ein Auto gehen. Demnach soll eine Privatperson von der Wiesmoor-Connection Geld für den Kauf eines Fahrzeugs geliehen bekommen haben. Das Darlehen soll der Mann an C. H. H. zurückgezahlt haben – das entsprechende Geld soll aber verschwunden sein. Auf den Firmenkonten soll es jedenfalls nicht mehr aufgetaucht sein. Der Vorwurf: C. H. H. habe es in die eigene Tasche gesteckt oder widerrechtlich jemand anderem gegeben.

Was wird A. K. vorgeworfen?

Im Strafbefehl heißt es, A. K. sei des fünffachen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig. Außerdem soll er fünfmal betrogen haben. Als Strafe sehen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Aurich fast ein halbes Jahres-Netto-Gehalt, insgesamt 180 Tagessätze, vor. Auch zum Gehalt von A. K. haben weder Gralla noch Wilken Angaben gemacht.

Was soll A. K. getan haben?

Weil die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung beantragt hat, ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt von A. K.s Geschäftsführer-Tätigkeit noch keine Zahlungsunfähigkeit der beiden Gesellschaften vorlag. Ein Betrug könnte dennoch vorliegen: Etwa wenn Bestellungen getätigt werden, obwohl die Zahlungsunfähigkeit bereits droht. Tut man das als Geschäftsführer, nimmt man zumindest billigend in Kauf, dass derjenige, bei dem man die Bestellung getätigt hat, dafür nicht bezahlt werden kann.

Was das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt angeht, greift im Grund alles, was schon bei C. H. H. angeführt wurde – mit der Einschränkung, dass beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge auch aus anderen Gründen als der kompletten Zahlungsunfähigkeit nicht gezahlt werden können.

Wie geht es jetzt weiter?

Da laut Richter Gralla bereits ein Einspruch gegen einen der beiden Strafbefehle vorliegt, wird es – sofern der Einspruch nicht zurückgenommen wird – zu einem Gerichtsverfahren kommen. Gralla hat auf Nachfrage nicht mitgeteilt, ob A. K. oder C. H. H. Einspruch eingelegt hat. Daher ist unklar, welche der beiden Personen vor Gericht erscheinen muss. Unklar ist auch, ob die zweite Person ebenfalls Einspruch einlegen oder die Geldstrafe akzeptieren wird – oder ob die Frist dafür bereits abgelaufen ist. Wann die so genannte Hauptverhandlung angesetzt wird, obliegt dem Gericht. Wenn alles schnell geht, könnte bereits um den Jahreswechsel herum verhandelt werden.

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