Sexueller Missbrauch in Aurich Junge Frau leidet noch heute unter Sex-Attacke ihres Onkels
Was sich vor 14 Jahren in der elterlichen Wohnung ereignet hat, überschattet das Leben einer Oldenburgerin bis heute. Von einer Anzeige hat sie lange Zeit nur aus einem Grund abgesehen.
Aurich - Zwei, drei Minuten auf dem Schoß ihres Onkels im Alter von elf Jahren haben das Leben einer jungen Frau traumatisch überschattet, mit offenbar schweren seelischen Folgen. Noch heute, mehr als 14 Jahre später, kann die Oldenburgerin über das Geschehene nicht ohne emotionale Schmerzen reden. Es geht um schweren sexuellen Missbrauch im engsten Verwandtenkreis, der vor dem Schöffengericht am Auricher Amtsgericht verhandelt wird. Die Geschädigte ist am Donnerstagvormittag nicht alleine im Zeugenstand. Sie hat sich Unterstützung durch eine Mitarbeiterin der Opferhilfe geholt. Als sie auf Aufforderung des Vorsitzenden Richters Dr. Markus Gralla berichtet, erscheint ihre Erinnerung klar und präzise.
Die Tat habe sich im April 2009 am Rande einer Familienfeier ereignet. Ihr damals 35 Jahre alter Onkel habe ihr angeboten, gemeinsam ein Computerspiel zu testen, das er auf einen Stick geladen hatte. Deshalb sei sie mit ihm in einen Raum im Dachgeschoss gegangen. Er habe sich auf die Kante eines Bettes gesetzt und sie aufgefordert, auf seinem Schoß Platz zu nehmen. „Dann hat er mich mit dem rechten Arm fixiert und mir über den Rücken gestreichelt“, erinnert sie sich. Ihre Stimme wird brüchig. Als sie den Missbrauch schildert, beginnt die 25-Jährige zu weinen. Unter Tränen setzt sie ihre Schilderung fort. Wie er ihr gesagt habe, das Geschehene dürfe nicht nach draußen gelangen und sie wieder nach unten zu ihrer Familie gegangen sei, wo es Tee und Kuchen gab. „Ich wollte nur noch, dass die Feier endlich vorbei ist“, sagt die junge Frau schluchzend. Die Sitzung wird auf Betreiben der Nebenklagevertreterin Sabine Keidel unterbrochen, damit die Zeugin sich beruhigen kann.
Erste Depressionen mit 14 Jahren
Als sie nach wenigen Minuten in den Gerichtssaal zurückkehrt, berichtet sie von den Folgen des Übergriffs. Sie sei bei ihrem ersten sexuellen Kontakt mit einem Jungen nach kurzer Zeit weinend zusammengebrochen. „Erst da ist mir bewusst geworden, dass das Geschehen im April nicht richtig war.“ Sie habe dafür zunächst keine Worte gehabt, sie habe es nicht einordnen können. Mit 14 Jahren hätten sich die ersten Depressionen eingestellt, die medikamentös behandelt worden seien. Die Therapeutin habe eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Ihre Leistungen in der Schule seien schlechter geworden, gleichwohl habe sie einen Abschluss gemacht und eine Berufsausbildung abgeschlossen. Um ihre Großmutter und die gesamte Familie nicht zu belasten, habe sie sich ihren Eltern erst vor wenigen Jahren anvertraut. Sie werde immer noch von den Bildern des sexuellen Missbrauchs verfolgt. Das Erlebte überschatte auch aktuell ihre Paarbeziehung: „Mein Partner muss Mega-Verständnis für mich aufbringen.“
Der Angeklagte verfolgt die Schilderungen seiner Nichte ungerührt. Bei der Befragung hatte er eingeräumt, dass er das Mädchen vor 14 Jahren im Intimbereich berührt habe, aber nicht in sie eingedrungen sei. Er habe deswegen ein schlechtes Gewissen gehabt. Auf die Frage von Dr. Markus Gralla stellt er in Abrede, sexuelle Erregung verspürt zu haben. „Warum haben Sie es dann gemacht?“, formuliert der Vorsitzende Richter eine rhetorische Frage. Auch auf Nachfragen der anderen Prozessbeteiligten bleibt die Erinnerung des Angeklagten an den Vorfall und die Umstände vage. Ein Gefühl wie Reue ist nicht spürbar. Das stellt das Gericht auch in seiner Urteilsbegründung fest. Es verhängt eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren. Man sei überzeugt davon, dass sich der Missbrauch so zugetragen habe, wie von der Anklage formuliert. Der Schaden bei der jungen Frau sei massiv. Sie könne ihr Sexleben deswegen nicht so ausleben wie andere. Der Verteidiger Edzard Buß hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, weil es seines Erachtens Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers gebe. Was sie der Polizei bei der Anzeige zu Protokoll gegeben habe, lese sich wie ein Text aus einem Literaturseminar.