Prozess in Aurich „Der Angeklagte ist schwer krank“
Ein 30-Jähriger aus Wittmund griff seine Eltern an und verletzte sie schwer. Vor dem Landgericht Aurich sprach nun der psychiatrische Sachverständige.
Aurich - In dem Prozess vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht gegen einen 30-Jährigen aus Wittmund, der mit einem Messer seine Eltern angegriffen und schwer verletzt hatte, hatte am Dienstag der psychiatrische Sachverständige das Wort. Er beschrieb den Angeklagten als „schwer krank“.
Wie berichtet, hatte der Angeklagte im April 2023 unvermittelt auf Gesicht und Hals des schlafenden Vaters eingestochen. Als die Mutter ihn hatte zurückhalten wollen, hatte er sich auch gegen sie gewandt und sie mit Messerstichen verletzt. Die Eltern hatten sich über den Balkon gerettet und in einem Nachbarhaus Zuflucht gefunden. Sie mussten im Krankenhaus behandelt werden. Der Angeklagte war nach der Tat direkt in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden, wo er sich heute noch immer befindet.
Laut den Nachbarn gab es öfter Streit
Nachbarn hatten von häufigem Streit in der gemeinsamen Wohnung berichtet. Auch habe der Angeklagte des Öfteren im Haus nach einem Messer gefragt. Am Tattag hatte einer der Nachbarn beobachtet, wie die Eltern nach einer lautstarken Auseinandersetzung blutend über den Balkon geklettert und in das gegenüberliegende Wohnhaus gelaufen seien, gefolgt von dem Sohn, mit einem Messer in der Hand.
Dass der Angeklagte, wie im polizeilichen Protokoll vermerkt, seine Eltern mit dem Tode bedroht habe, hatte der Zeuge nicht mitbekommen. Auch in der richterlichen Vernehmung der Eltern war von einer Todesdrohung nichts erwähnt worden.
Psychiater sieht erheblich verminderte Schuldfähigkeit
Einer Streifenpolizistin war das merkwürdige Verhalten des Angeklagten nach der Tat aufgefallen. Er habe ruhig am Eingang des Nachbarhauses gestanden und nicht geredet, sie dann jedoch „gereizt und aggressiv“ angesprochen. Sie beschrieb ihn als unauffälligen, „relativ unscheinbaren Mann“. Erst später habe sie erfahren, dass es sich bei ihm um den Tatverdächtigen handelte.
Nach Auskunft des Psychiaters Dr. Wolfgang Trabert hatte der Angeklagte seine Eltern im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit angegriffen. Bereits zuvor war es zu gewalttätigen Übergriffen des Sohnes gegen seine Eltern gekommen. Im vergangenen Dezember hatte er seine Mutter geschüttelt und gewürgt und seinen Vater getreten. Im März darauf war er seinen Vater erneut angegangen und hatte dabei ein Messer gezückt. Der Vater hatte fliehen können, bevor Schlimmeres passiert war.
Eltern dachten über Auszug des Sohnes nach
Bei der Tat im Dezember habe der Angeklagte „sicher außerhalb unserer gemeinsamen Realität“ gestanden, seine Verhaltenskontrolle sei komplett aufgehoben gewesen, erläuterte Trabert. Bei der Messerattacke auf seine Eltern im April hingegen habe es ein plausibles Motiv gegeben. Der Angeklagte sei wütend gewesen, weil seine Eltern über seinen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nachgedacht hätten. Der sozial isolierte Mann habe sich dadurch bedroht gefühlt. Trabert attestierte dem Angeklagten eine „paranoid-halluzinatorische Schizophrenie“, unter der er seit vielen Jahren leide. Er höre Stimmen und habe Wahnvorstellungen. Bereits dreimal sei er wegen akuter Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Beeindruckend sei dabei die „Schwere der Unordnung seiner Gedanken“. Da er über keinerlei Krankheitseinsicht verfüge und Medikamente nur unter Aufsicht zu sich nehme, sei seine Behandlung auf ambulantem Wege nicht denkbar. Für seine Unterbringung in einer Klinik gebe es darum „gute Gründe“, da unbehandelt weitere Straftaten von dem Angeklagten zu erwarten seien.
Die Verhandlung wird am 23. November ab 9 Uhr fortgesetzt.