Osnabrück  Eigenanteil und Förderung: So finanzieren Sie Ihre Pflege

Annette Jäger
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Von Annette Jäger
| 15.11.2023 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
In einer Wohngemeinschaft des DRK zwischen Magdeburg und Potsdam haben Senioren die Möglichkeit, mithilfe des DRK-Pflegeteams ihren Alltag zu gestalten. Foto: dpa/Soeren Stache
In einer Wohngemeinschaft des DRK zwischen Magdeburg und Potsdam haben Senioren die Möglichkeit, mithilfe des DRK-Pflegeteams ihren Alltag zu gestalten. Foto: dpa/Soeren Stache
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Die Kosten einer Pflege, ob zu Hause oder im Heim, sind aufgrund der individuellen Bedürfnisse vorab kaum zu kalkulieren. Wir bieten Ihnen einen Überblick über unterschiedliche Kostenfaktoren und Ihre Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Kosten einer Pflege zu Hause setzen sich aus vielen individuellen Einzelfaktoren zusammen. Sie sind abhängig vom Pflegegrad, davon, wie viele Leistungen man beim ambulanten Pflegedienst bucht und welche die Angehörigen oder das Netzwerk um einen selbst erledigen und sie sind auch abhängig vom Bundesland, in dem man lebt. Es muss einem klar sein, dass die Pflege zu Hause gerade in hohen Pflegegraden nicht zwangsläufig günstiger ist, als die Pflege im Heim.

Auf Anfrage antwortet der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zu den Kosten: „Ein Kostenvergleich ‚Pflege zu Hause’ und ‚Pflege im Heim‘ ist aufgrund des individuellen Pflegebedarfs in der ambulanten Pflege nicht möglich.“ In der ambulanten Pflege kann die Pflege:

„Zudem ist bei allen drei Möglichkeiten der Pflegegrad entscheidend, denn je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Pflegebedarf.“

Bei der individuellen Kostenschätzung muss man beachten, dass Ausgaben für Miete oder Wohnkosten, für Haushalt, Lebensmittel, Kleidung, Versicherungen etc. bestehen bleiben. Obendrein kommen Kosten für die Pflege hinzu, allen voran für den ambulanten Pflegedienst.

Kostenfaktor Pflegedienst: Bevor man einen Pflegedienst beauftragt, sollte man sich gut überlegen, welche Aufgaben dieser übernehmen soll und was man als helfender Angehöriger selbst leisten kann. Sollen neben pflegerischen Aufgaben auch hauswirtschaftliche Dienste übernommen werden, wird es natürlich deutlich teurer. Zur Finanzierung steht der Zuschuss „Pflegesachleistungen“ der Pflegekassen zur Verfügung, siehe Tabelle unten. Sie reichen aber in der Regel nicht aus, um den Hilfebedarf zu decken. Es bleibt immer ein Eigenanteil für den Pflegebedürftigen. Wie hoch dieser ist, können Sie steuern, indem Sie genau entscheiden, welche Aufgaben der Pflegedienst übernehmen soll.

Es gibt keine einheitlichen und keine Durchschnittspreise bei Pflegediensten. Jeder Dienst kalkuliert anders. Preise variieren einerseits je nach Bundesland und zusätzlich hat jeder Pflegedienst individuelle Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen getroffen, mit denen der Dienst direkt abrechnet. Abgerechnet werden nämlich Leistungen anhand eines Leistungskatalogs ähnlich wie bei Krankenkassen. Wie viel es pro Leistung gibt, handelt der Pflegedienst mit der jeweiligen Kasse aus.

Rechenbeispiel: Beträgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Pflegegrad 3 im Durchschnitt 2.400 Euro im Monat (Annahme), erstattet die Pflegeversicherung 1.363 Euro. Der Rest – 1.037 Euro – muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen.

Zu beachten ist, dass vermutlich noch andere Hilfeleistungen zu bezahlen sind, eventuell Essen auf Rädern, eine Reinigungskraft oder ein Einkaufsdienst. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und vergleichen Sie die Preise mit denen anderer Dienste in Ihrem Umfeld.

Kostenfaktor Haushaltshilfe: Die Kosten für eine Haushaltshilfe aus Osteuropa bewegen sich zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro oder sogar mehr bei einer 40-Stunden-Woche. Von der Pflegekasse kann man zur Finanzierung das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beanspruchen, je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat (Achtung: In Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschuss!), siehe auch Tabelle unten. Außerdem können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden: Bis zu 4.000 Euro im Jahr können Sie als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Beachten Sie, dass die Kosten für die Haushaltshilfe zusätzlich zu leisten sind – zum Eigenanteil der ambulanten Pflegeversorgung und zu den allgemeinen Wohn-, Lebens- und Haushaltskosten.

Die extrem gestiegenen Kosten für die Heimpflege sind durch die Medien gegangen. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zu leisten haben, ist enorm gestiegen, viele können die Kosten nicht mehr bewältigen und das Sozialamt muss einspringen. Die Kosten für einen Heimaufenthalt setzen sich auch aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Es fallen Kosten an für:

Einen Teil der Kosten deckt die Pflegeversicherung ab. Der Pflegebedürftige muss sich jedoch mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) beteiligen, der in den letzten Jahren auch aufgrund von gestiegenen Personalkosten stark gestiegen ist. Dieser Eigenanteil ist für alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad pro Einrichtung gleich hoch. Lediglich in Pflegegrad 1 ist er deutlich höher. Der EEE variiert von Heim zu Heim erheblich, auch teilweise innerhalb eines Ortes. Es lohnt sich also ein Kostenvergleich.

Zusätzlich zum EEE muss der Pflegebedürftige die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung bezahlen sowie eine Investitionskostenpauschale. Letztere unterscheidet sich auch innerhalb einer Einrichtung, je nach Zimmergröße beispielsweise.

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) gibt die Durchschnittskosten des Eigenanteils an den Gesamtkosten (EEE plus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) mit durchschnittlich 2.548 Euro pro Monat im ersten Jahr des Heimaufenthalts an (Stand: Juli 2023). Mit längerer Verweildauer im Heim wird es günstiger (siehe Leistungszuschlag unten), ab einer Verweildauer im Heim von 36 Monaten sinkt der durchschnittliche Eigenanteil auf 1.738 Euro im Monat. Zusätzlich variieren die Kosten je nach Bundesland: Am teuersten ist die Pflege in Baden-Württemberg, hier liegt der Eigenanteil bei durchschnittlich 2.913 Euro im Monat im ersten Jahr des Heimaufenthalts. Am günstigsten ist es in Sachsen-Anhalt, da liegt der Eigenanteil bei durchschnittlich 1.994 Euro im ersten Jahr.

Fazit: Je länger man im Heim lebt, desto günstiger wird es. Das liegt am sogenannten Leistungszuschlag.

Seit 1. Januar 2022 gibt es den Leistungszuschlag, der Heimbewohner entlasten soll. Er steigert sich mit zunehmender Wohndauer im Heim. Ab 2024 steigt der Leistungszuschlag nochmal.

Wie sich dieser Zuschlag auf den gesamten zu tragenden Eigenanteil des Pflegebedürftigen auswirkt und wie stark die Heimkosten von Einrichtung zu Einrichtung variieren, zeigt das folgende Rechenbeispiel:

In einer Münchner Vorort-Region fallen unterschiedlich hohe Heimkosten an: Heim A verlangt einen Eigenanteil von 3.200 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5 im ersten Jahr, Heim B 2.000 Euro. (Zu den Kosten sind Investitionskosten hinzuzurechnen von durchschnittlich 461 Euro pro Monat). In den folgenden Jahren sinkt der Eigenanteil:

Die Pflegekasse zahlt diverse Zuschüsse zur Pflege zu Hause. Sie steigen mit zunehmendem Pflegegrad. In Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige nur den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, den sie etwa für die Finanzierung einer hauswirtschaftlichen Hilfe einsetzen können. Zusätzlich gibt es 40 Euro Zuschuss für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich zum Entlastungsbetrag und zu den Pflegehilfsmitteln weitere Zuschüsse:

Das Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege ausüben. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, er kann frei darüber verfügen.

Es gibt alternativ Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst pflegerische Tätigkeiten übernimmt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert und verrechnet werden. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es Zuschüsse für eine Tages- oder Nachtpflege, die sogenannte teilstationäre Pflege.

Tabelle: Leistungen aus der Pflegekasse im Monat (Quelle: Bundesgesundheitsministerium 2023)

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu sowie ein Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat.

Rechenbeispiel: Für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erhält der Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 1.363 Euro an Pflegesachleistung. Zusätzlich gibt es 1.298 Euro für die Tagespflege. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 125 Euro. So kommt ein Pflegebedürftiger im Monat auf 2.786 Euro, die er regelmäßig in die Pflegeversorgung investieren kann. Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung. Er muss zunächst bezahlt und die quittierte Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden. Oder aber der anbietende Dienst kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Zur Finanzierung eines Heimaufenthaltes stehen Zuschüsse aus der Pflegekasse zur stationären Pflege zur Verfügung, gestaffelt nach Pflegegrad. Zusätzlich erhalten Pflegeversicherte den Leistungszuschlag, siehe oben. Diesen Leistungszuschlag verrechnen Pflegekasse und Pflegeheim.

Wichtig: Der Zuschlag wird nur auf den EEE und die Ausbildungsumlage, also die sogenannten pflegebedingten Kosten, nicht auf den gesamten Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger zu tragen hat, gewährt.

Tabelle: Zuschlag nach Pflegegrad (Quelle: Bundesgesundheitsministerium 2023)

Was tun, wenn man die Pflege nicht bezahlen kann?

Wenn Sie den Eigenanteil, egal ob bei der Pflege zu Hause oder im Heim, nicht mehr bezahlen können, springt das Sozialamt ein. Allerdings müssen Sie vorher Ihr Vermögen weitgehend aufgebraucht haben und es wird geprüft, ob Ihre Kinder für Ihre Pflege aufkommen müssen. Das passiert allerdings nur noch selten. Denn zum 1. Januar 2020 sind Kinder nur noch ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verpflichtet, Unterhaltszahlungen zu leisten. Eventuell vorhandenes Vermögen der Kinder spielt keine Rolle.

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