Altkreis Wittlage 35.000 Kinderpornos auf Rechner: Bewährungsstrafe für Mann aus dem Wittlager Land
Vor dem Amtsgericht Osnabrück musste sich ein Mann wegen des Besitzes von 35.000 Bildern und Videos mit kinderpornografischem Inhalt verantworten. Dessen Verteidigung lieferte einige Theorien für das Vorhandensein der Dateien – jedoch vergeblich.
Die Polizei hatte die Bilder bei einer Razzia im Herbst 2021 auf einem Rechner in der Werkstatt des Mannes gefunden. Dabei handelte es sich um eine derartig große Menge, wie sie der Vorsitzende Richter nach eigenen Angaben noch nie erlebt hatte. Allein der Besitz einer einzigen solchen Datei stellt ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug dar.
Die Verteidigerin hatte im Fall des 52-Jährigen aus dem Altkreis Wittlage einen Freispruch gefordert. Das Amtsgericht Osnabrück teilte diese Einschätzung jedoch nicht. Es verurteilte den Mann jetzt nach vier Verhandlungstagen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Am Vorhandensein der inkriminierten Dateien gab es folglich keinen Zweifel. Fraglich war jedoch, ob der Angeklagte wirklich der Besitzer der Bilder und Videos war. Und genau das bestritt der Mann vehement. Er habe von den Daten nichts gewusst, beteuerte er über das gesamte Verfahren lang. Wer die verbotenen Dateien auf seinen Rechner geladen hatte, konnte er aber auch nicht sagen.
Allerdings hatte die Verteidigung einige Theorien aufgebaut. Zunächst einmal sei der Rechner in der Werkstatt des Angeklagten aufgebaut und praktisch ungeschützt gewesen. Zugang zu den Räumen und auch zum Rechner hätten Verwandte und Freunde des Angeklagten gehabt. Einer von Ihnen sei im Bekanntenkreis dafür bekannt gewesen, auch mal anzügliche Fotos – jedoch von volljährigen Frauen – zu verbreiten. Zudem hätten mehrere Zeugen ihn regelmäßig an dem besagten Computer gesehen. Verteidigen konnte sich der Freund nicht. Er ist vor einiger Zeit verstorben.
Fragwürdig an dieser Theorie ist, dass einige der Dateien erst nach dem Tod von besagtem Freund auf dem Rechner gespeichert worden waren. Es brauchte daher mindestens einen weiteren Täter. Dies könnte ein nicht weiter bekannter „Dieter“ sein. Dieser sei öfters mit seinem mittlerweile verstorbenen Kumpel in der Werkstatt gewesen und habe sich mit Computern ausgekannt.
Das müsste er auch, denn eine weitere Theorie der Verteidigung drehte sich um einen möglichen Fernzugriff auf den Rechner. Neben dem systemeigenen Programm stand hier vor allem das Programm „TeamViewer“ im Fokus. Zwar konnte die Polizei bei beiden Programmen keine einschlägigen Protokolldateien finden, doch zumindest theoretisch sei es möglich gewesen, beim TeamViewer diese Dateien zu speichern, so der zuständige Polizist. Dazu brauche es aber durchaus tiefere IT-Kenntnisse.
Das alles erschien dem Gericht allerdings nicht besonders glaubwürdig. „Wer sich so etwas runterlädt, möchte das auch benutzen“, stellte der Vorsitzende Richter klar. Es sei äußerst unwahrscheinlich, dass der verstorbene Freund oder jemand anderes die Dateien in der Werkstatt im Internet extra runtergeladen habe.
Weiterhin bemängelte die Verteidigung, dass die Polizei bei der Durchsuchung der Werkstatt einige handwerkliche Fehler gemacht habe. So seien beispielsweise weitere Rechner, Telefone und Speichersticks nicht beschlagnahmt worden.
Darauf verwies der Angeklagte vor allem mit Blick auf die Dateien, die das Verfahren ins Rollen brachten. 16 illegale Dateien waren über den Anschluss des Mannes in eine Bildersuche hochgeladen worden, um ähnliche Bilder zu finden. In den USA werden diese Uploads allerdings von einer Organisation überwacht und entsprechende illegale Aktivitäten auch an deutsche Strafverfolger gemeldet. Genau diese Dateien hatten die Ermittler allerdings nicht auf dem Rechner des Mannes gefunden. Ob sie zwischenzeitlich gelöscht oder auf einem anderen Gerät gespeichert worden waren, war nicht mehr nachvollziehbar.
Für das Gericht reichte das aber nicht, um für einen Freispruch ausreichenden Zweifel zu wecken. Das Schöffengericht verurteilte den bislang nicht vorbestraften Mann daher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dagegen werde er in Berufung gehen, sagte der Angeklagte sofort nach der Urteilsverkündung.