Hamburg Bundesregierung plant Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher – das müssen Sie wissen
Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren, brauchten bislang keine Versicherung. Die Ampel-Koalition will das ändern – und plant eine Versicherungspflicht unter anderem für Aufsitzrasenmäher.
Für viele Gartenfreunde könnte es bei der Versicherung demnächst teurer werden. Die Bundesregierung plant eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren. Neben Gabelstaplern und kleinen Traktoren zählen dazu auch Aufsitzrasenmäher. Bei Schadensfällen war bei diesen Gefährten bislang die allgemeine Haftpflichtversicherung des Besitzers ausreichend.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hatte die Ampel-Koalition bereits Ende September einen entsprechenden Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss des Parlaments überwiesen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Versicherungspflicht, die bis zum 23. Dezember dieses Jahres umgesetzt werden soll.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hält die geplante Regelung allerdings für wenig sinnvoll. „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend“, so Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer Mitteilung. „Uns ist nicht ein Schadensfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.“
Mit der geplanten Gesetzesänderung kommen auf Besitzern von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern und kleinen Traktoren darüber hinaus höhere Kosten zu, erklärt der Verband weiter. Denn die Versicherungssummen müssten künftig auf das in der Kfz-Versicherung geltende Niveau angehoben werden.
Allerdings gilt auch: Die geplante Versicherungspflicht soll nur gelten, wenn beispielsweise der Aufsitzrasenmäher auf öffentlich zugänglichem Gelände genutzt wird. Kommt das Fahrzeug dagegen ausschließlich auf einem Privatgrundstück zum Einsatz, gilt die Regelung nicht.
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Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherungen über so hohe Summen verfügen müssen, wie bei Autos und Lastwagen. Für Personenschäden gelten 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Die private Haftpflichtversicherung ist dann nicht mehr ausreichend.
Wer der Versicherungspflicht nicht nachkommt, muss im Übrigen mit Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem kann das betroffene Fahrzeug eingezogen werden.