Hamburg Sex mit dementer Seniorin: Richter spricht Altenpfleger (26) frei
Ein 26-jähriger Altenpfleger besuchte eine ehemalige Patientin im Altenheim und hatte dort Sex mit ihr. Weil die Frau schwer dement ist, warf die Staatsanwaltschaft dem Mann Vergewaltigung vor. Jetzt wurde der Angeklagte freigesprochen.
Kann es sein, dass eine 88-jährige demente Frau Sex mit ihrem ehemaligen Pfleger haben wollte? Das Amtsgericht Hamburg konnte dies zumindest nicht ausschließen und sprach am Mittwoch einen 26-Jährigen frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Mann Vergewaltigung vorgeworfen, weil er um die schwere Demenzerkrankung seiner ehemaligen Patientin gewusst und die Situation ausgenutzt haben soll. Sie forderte eine dreijährige Haftstrafe.
Der Angeklagte aber berichtete vor Gericht von einer romantischen Beziehung, die er zu der Frau aufgebaut habe. Als Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes hatte er die 88-Jährige ein Jahr lang zu Hause betreut. Nachdem sie in ein Heim gekommen war, hatte er sie mehrmals dort besucht. „Ich war dort nicht mehr ihr Pfleger und habe meine berufliche Distanz immer mehr aufgegeben“, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger beim Prozessauftakt erklären. Am 7. September sei es schließlich zum einvernehmlichen Sex im Zimmer der Seniorin gekommen. „Die Initiative ging von ihr aus“, sagte der Angeklagte.
Seit dem 13. September war das Gericht nun damit beschäftigt, anhand von Zeugen herauszufinden, in welcher kognitiven Verfassung sich die Seniorin damals befand. Konnte sie einen freien Willen bilden und sich für den Geschlechtsverkehr entscheiden?
Während Pflegekräfte im Prozessverlauf berichteten, die Bewohnerin bräuchte bei den alltäglichsten Tätigkeiten Unterstützung und sei völlig hilflos, konnte eine Neurologin, die die Seniorin medizinisch betreut, sexuelle Bedürfnisse zum damaligen mutmaßlichen Tatzeitpunkt nicht ausschließen. Die Schwierigkeit: Ein Demenzverlauf ist nicht statisch, Erkrankte haben „gute“ und „schlechte“ Tage.
Der Richter hielt es nach sechs Verhandlungstagen nicht für ausgeschlossen, dass die Seniorin noch eigene Entscheidungen treffen konnte. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen den Freispruch in Berufung geht.