Berlin  Recht auf Abtreibungen: Warum sich Deutschland ein Beispiel an Frankreich nehmen sollte

Louisa Riepe
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Von Louisa Riepe
| 09.11.2023 11:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Eine Frau wartet auf ihren Gynäkologen. Foto: Imago Images/YAY Images
Eine Frau wartet auf ihren Gynäkologen. Foto: Imago Images/YAY Images
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In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch eine Straftat – zum Schutz des ungeborenen Lebens. Unsere Autorin fragt sich mit Blick auf Beispiele aus anderen Ländern: Wo bleibt da die Selbstbestimmung der Frauen?

Diese Woche war aus meiner Sicht eine gute Woche für die Selbstbestimmung von Frauen: Im US-amerikanischen Bundesstaat Ohio stimmten 55 Prozent der Wähler dafür, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in ihrer Verfassung zu verankern. Und in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron einen Gesetzesvorschlag mit demselben Ziel in den politischen Prozess eingebracht.

Warum sind das für mich gute Nachrichten? Ich bin überzeugt: Das ungeborene Leben ist nichts ohne den Körper, der es austrägt. Deshalb ist für mich in der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche völlig klar, wessen Rechte vom Gesetzgeber höher priorisiert werden sollten: nicht die des ungeborenen Lebens, sondern die der Schwangeren. 

Bis zur neunten Schwangerschaftswoche – dem Zeitpunkt, bis zu dem in Deutschland mehr als 75 Prozent der ungewollten Schwangerschaften bemerkt und abgebrochen werden – handelt es sich bei diesem ungeborenen Leben um weißliches Gewebe von wenigen Zentimetern Durchmesser. Das MYA Network, das sich in den USA für die Legalisierung von Abtreibungen einsetzt, veröffentlichte 2022 im britischen Guardian Bilder von solchen Frühschwangerschaften. Was da zu sehen ist, ist von einem Mini-Menschen weit entfernt. Und trotzdem wird der Schutz dieses möglichen Lebens höher priorisiert, als die Rechte derer, die es austragen.

Dabei verändert sich für diese Frauen das Leben dramatisch: Die Schwangerschaft beeinflusst den Körper und die Psyche. Frauen mit Kind haben es schwerer, Karriere zu machen, sind abhängiger von ihren Partnern und öfter armutsgefährdet. Das alles mag in Kauf nehmen, wer sich bewusst für eine Schwangerschaft entscheidet. Im Falle einer ungewollten Schwangerschaft kann diese Erfahrung traumatisch sein.

Eine Abtreibung ist in einer solchen Situation ein Akt der Selbstbestimmung. Der Gesetzgeber sollte sie fördern und nicht kriminalisieren. Paragraf 218 des Strafgesetzbuches gehört abgeschafft, Abtreibungen sollten auch in Deutschland legalisiert werden. Dafür sind die Initiativen aus Ohio und Frankreich beispielhaft. 

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