Prozessauftakt in Aurich 30-Jähriger soll auf seine Eltern eingestochen haben
Die Mutter bat vor dem Landgericht Aurich um ein mildes Urteil für den 30-Jährigen, und der Vater hofft auf einen Freispruch: Ihr Sohn sei krank.
Aurich - Seit Dienstag steht ein 30-Jähriger aus Wittmund wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Aurich. Laut Anklage soll er im April 2023 seine Eltern schwer verletzt haben, als er in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer auf ihren Kopf und Hals eingestochen hatte. Sie mussten im Krankenhaus versorgt werden.
Im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit habe der Angeklagte versucht, „Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein“, so die Staatsanwältin. Bereits im vorangegangenen Dezember habe er seine Mutter angegriffen, sie gewürgt und geschüttelt und anschließend seinem Vater in den Rücken getreten, sodass dieser starke Schmerzen erlitten habe. Im März soll er seinen Vater erneut getreten und dabei auch ein Messer gezückt haben. Bevor es zu Schlimmeren habe kommen können, habe der Vater nach draußen fliehen können. Weil weitere Straftaten zu befürchten seien, beantragte die Staatsanwältin die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik zu prüfen.
Angeklagter wurde in Psychiatrie eingeliefert
Nach Auskunft des Angeklagten hatte es im Vorfeld der Tat bereits öfter Streit in der Familie gegeben. Bei dem Vorfall im April soll der Angeklagte nach einer Auseinandersetzung um Zigaretten und Shampooflaschen unvermittelt von oben mit einem Messer auf Kopf und Hals der sitzenden Eltern eingestochen haben. Dabei solle er gedroht haben, sie zu töten. Beide waren blutüberströmt aus dem Mehrfamilienhaus geflohen und hatten sich in eine Nachbarwohnung gerettet. Dessen Mieter war durch lautes Klopfen an seine Tür vom Fernseher hochgeschreckt.
Das Paar habe ihn „in panischer Angst“ um Hilfe gebeten, sagte der Zeuge. In der Aufregung seien sie kaum des Sprechens mächtig gewesen, hätten aber ihren Sohn beschuldigt, sie angegriffen zu haben. Während sie auf den herbeigerufenen Krankenwagen gewartet hätten, habe sich der Mann zweimal an seinem Blut verschluckt. Er sei sehr schwach gewesen und er habe ihn stützen müssen, damit er sich habe setzen könne. Nach der Tat war der Angeklagte umgehend in die Psychiatrie eingeliefert worden, wo er sich bis heute aufhält.
Blutspur führte zum Schwerverletzten
Eine Polizistin, die als eine der Ersten am Tatort eingetroffen war, fand die ganze Siedlung „in heller Aufruhr“. Bewohner rundherum hätten sie zu einer Blutspur gelotst, die sie zu den Schwerverletzten in einer Nachbarwohnung geführt habe, berichtete sie.
Ein später eingetroffener Kollege, der den Angeklagten auf dem Transport in die Klinik begleitet hatte, beschrieb den Zustand des Angeklagten als unaufgeregt. „Ruhig und neutral“ habe er sich nach seinen Eltern erkundigt. Die Bedeutung seiner Tat habe der Mann offenbar nicht erfasst, berichtete er, das Unrecht sei ihm scheinbar nicht bewusst gewesen.
Eltern verweigerten die Aussage
Der Angeklagte selbst kann sich an seine Tat nicht recht erinnern. In seiner von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung bedauerte er, wenn er seine Eltern verletzt haben sollte. Er würde sie niemals töten wollen.
Die Eltern indes machten von ihrem Recht Gebrauch, als nahestehende Verwandte des Angeklagten die Aussage verweigern zu dürfen. Auch lehnten sie es ab, ihre früheren Angaben bei Polizei und Gericht in diesem Prozess zu verwerten. Völlig aufgelöst bat die Mutter lediglich um ein mildes Urteil für ihren kranken Sohn. „Nach dem Vorfall sind wir noch immer schockiert“, erklärte der Vater ihre Sprachlosigkeit. Er wolle keine Anzeige erstatten, sondern nur, dass sein Sohn freigelassen werde.
Die Verhandlung wird am 14. November fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen gehört werden.