Unfallflucht Angeklagter im Auricher Amtsgericht widerspricht sich selbst
Nach einem Unfall fuhr ein 87-jähriger Rentner davon. Er beschädigte das Auricher Hafenbecken vor der Ostfriesischen Landschaft. Für einen Blick auf den angerichteten Schaden hielt er nicht an.
Aurich - Ein 87-jähriger Auricher ist vom Amtsgericht in Aurich für die Flucht von einem Unfall mit geringem Sachschaden am Dienstag, 6. Juni, zu einer Geldauflage von 500 Euro verurteilt worden. Ihm wurden in der Anklage Unfallflucht und das Führen eines Fahrzeuges in einem verkehrsuntauglichen Zustand zur Last gelegt. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht am Montag, 16. Oktober, gestand der Angeklagte die Tat in vollem Umfang. Er habe die Ecke des Beckens mit seinem Pkw berührt, weil er diese nicht im Spiegel gesehen habe. Im Verlauf des Prozesses begann der Angeklagte jedoch wiederholt die Kollision zu leugnen, wie sie beschrieben und dokumentiert war.
Die Zeugin und Klägerin erklärte, es gehe ihr nicht um den entstandenen Sachschaden. Die 40-Jährige habe den Mann aus einem anderen Grund angeklagt: „Man stelle sich mal vor, dort wäre ein Kind gewesen.“ Ihr Ziel war es, dass dem Mann die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen wird. Die Zeugin teilte der Polizei eine Verkehrsuntüchtigkeit des Angeklagten mit. Anlass dafür war, dass der Fahrer des Autos nicht auf Zurufe reagierte, die sie ihm während des Versuches, das Auto von dem Rand des Hafenbeckens zu manövrieren, machte. Die Verteidigung des 87-Jährigen widerlegte eine Verkehrsunfähigkeit durch zwei ärztliche Gutachten.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Sachschaden verursacht haben muss, obwohl dieser wiederholt betonte, dass er nicht auf die Ecke des Hafenbeckens gefahren sei. Trotzdem nahm der Angeklagte das Angebot einer Geldauflage ohne zu zögern an. Er muss 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und das Verfahren wird nach Bestätigung der Zahlung vorzeitig eingestellt.