Auricher verurteilt Lange Haftstrafe für Geldeintreiber eines Drogenrings
Das Landgericht verurteilte einen 30-Jährigen unter anderem wegen schweren räuberischen Diebstahls. Bis er die Strafe antreten kann, muss er eine andere Gefängnisstrafe absitzen.
Aurich - Im Prozess vor dem Landgericht Aurich um den Raub im Drogenmilieu hat die Kammer um Richterin Rickels-Havemann am Montag den Angeklagten wegen schweren räuberischen Diebstahls sowie Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge zu sechs Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Weil der 30-jährige Auricher außerdem auf der Suche nach Geld für Drogen mit einem Stein auf ein abgestelltes Auto eingeschlagen hatte, muss er darüber hinaus für weitere fünf Monate in Haft.
In beide Urteile wurden frühere Entscheidungen einbezogen. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt an. Bevor er seine Therapie dort beginnen kann, muss er zwei Jahre und acht Monate im regulären Strafvollzug verbüßen. Die erpresste Summe in Höhe von 3000 Euro wird eingezogen.
Er trieb für einen Drogenring Geld ein
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte aus Aurich einen Ring von inzwischen größtenteils verurteilten Drogenhändlern beim Eintreiben von Schulden unterstützt. Im Herbst 2019 soll er gemeinsam mit anderen zwei Männer bedroht haben, die den Erlös für ein beziehungsweise zwei Kilo Amphetamine schuldig geblieben waren. Die ausstehenden Summen hatten sich auf 3000 und 6000 Euro belaufen. Verängstigt hatten sich die Männer selbst an die Polizei gewandt (die ON berichteten).
Zu Prozessauftakt Anfang Oktober hatte der Staatsanwalt eine Verständigung vorgeschlagen und bei einem Geständnis eine mildere Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt. Diese hatte der Angeklagte abgelehnt. Zwar hatte er die Sachbeschädigung eingeräumt, mit der Erpressung habe er jedoch nichts zu tun, hatte er über seinen Verteidiger ausrichten lassen. Weitere Angaben zur Sache hatte er abgelehnt.
Er verstieß gegen Bewährungsauflagen
Dem Gericht ist der 30-Jährige kein Unbekannter. Derzeit verbüßt er eine sechsjährige Haftstrafe, weil er immer wieder gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Als Ursache allen Übels nannte er seine massive Drogensucht, den Suchtdruck als sein größtes Problem. Schon einmal hatte der Angeklagte im Maßregelvollzug eine zweijährige Therapie erfolgreich abgeschlossen und auch anschließend noch eine Zeit lang drogenfrei gelebt, war dann jedoch wieder rückfällig geworden.
Während im Verlauf des Verfahrens der Großteil der Zeugen nur wenig zur Aufklärung beigetragen hatten, richtete sich das allgemeine Augenmerk im Wesentlichen auf die Aussage eines Mannes, der von einem Treffen mit dem Angeklagten zur Geldübergabe auf einem Parkplatz in der Auricher Innenstadt berichtet hatte. Dabei sei er mit einem Cutter-Messer bedroht worden.
Richter sehen eine „letzte Chance“
Der Zeuge habe sich über einen langen Prozesszeitraum konstant eingelassen, zeigte sich Staatsanwalt Helge Ommen von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat sowie zusätzlich sieben Monate für die Beschädigung des Autos. Seine Einweisung in eine Entzugsklinik lehnte er mangels Erfolgsaussicht ab.
Verteidiger Arno Saathoff hingegen bezeichnete die Angaben des Zeugen als „Falschaussage“, in der er einige Widersprüche entdeckte. „Es bleiben jedenfalls erhebliche Zweifel“, erklärte er und forderte, seinen Mandanten in diesem Punkt freizusprechen.
Die Kammer folgte indes der Einschätzung des Staatsanwaltes. Auch wenn sich der Zeuge hier und da widersprüchlich geäußert habe, habe er „Details in einer Tiefe und einer Fülle“ geschildert, die zur Darstellung des Sachverhalts in einer ausgedachten Version nicht erforderlich gewesen seien, erklärte Richterin Rickels-Havemann.
Im Gegensatz zum Ankläger sahen die Richter in einer Therapie jedoch eine „letzte Chance“. Richterin Rickels-Havemann berief sich dabei auf die Gutachten zweier Sachverständiger, die seine Einweisung, „wenn auch nur knapp“, befürwortet hatten.