Gerichtsprozess in Aurich Auricher Pizzeria-Betreiber wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Einen Steuerschaden von knapp 150.000 Euro verursachten zwei Brüder in Aurich. Einer führt das Unternehmen, der Andere ist dort angestellt. Das Urteil war härter als vom Staatsanwalt gefordert.
Aurich - Wegen Steuerhinterziehung wurden jetzt zwei Brüder aus Aurich vom Amtsgericht verurteilt. Insgesamt wurden ihnen acht Straftaten vorgeworfen. Der 30-jährige Geschäftsführer und sein angestellter älterer Bruder wurden jeweils zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt. Das Duo hatte 2007 die Pizzeria ihres Vaters in Aurich übernommen. Mit Vollmachten leiten sie den Betrieb für ihren im Ausland lebenden Vater. Nach Überzeugung von Richter Dr. Markus Gralla haben die Angeklagten einen Steuerschaden in Höhe von knapp 150.000 Euro verursacht.
Mit Doppelverkürzungen durch Schwarzeinkauf sparte das Unternehmen demnach von 2019 bis 2021 Steuern in genannter Höhe. Die Angeklagten hatten laut Gericht bereits früh in den Ermittlungen ihre Schuld eingestanden und auch nicht angefangen, andere zu decken. Ursprünglich wurde der Vater, der im Ausland lebt, als Mitangeklagter genannt. Er hatte das Geschäft gegründet und die abgegebenen Steuererklärungen waren mit ihm abgestimmt. Einer der Angeklagten erklärte, es sei in ihrer Familie ganz einfach so, dass der Vater der Chef ist.
Verteidigung wollte kürzere Bewährungszeit
Der Staatsanwalt forderte am Ende für beide Angeklagten jeweils ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe und Geldauflagen von je 3000 Euro. Die Verteidigung zeigte sich einverstanden, einzige Forderung war, die Bewährungszeit von vier auf drei Jahre herabzusetzen. In seinem letzten Wort betonte der 30-jährige Geschäftsführer, er habe verstanden, dass es falsch war, die Steuern nicht zu zahlen. Es sei einfach dumm gewesen, so der Angeklagte.
Reue und Einsicht berücksichtigte Richter Gralla im Urteil. Wegen der hohen Schadenssumme erhöhte er die Bewährungszeit auf die längstmögliche Dauer von fünf Jahren.