Ärger um Abrechnungen Verbraucherzentrale mahnt EWE ab und reicht Klage ein
Monatelang müssen EWE-Kunden teilweise auf ihre Jahresabrechnungen warten. Nun wurde es der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu bunt. Sie geht gegen den Oldenburger Konzern vor.
Aurich/Oldenburg - Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Oldenburger Energieversorger EWE abgemahnt. Der Grund dafür sind die Jahresabrechnungen, auf die die EWE-Kunden teilweise seit Monaten warten müssen. Damit verzögert sich ebenfalls seit Monaten die Auszahlung eventuell vorhandener Guthaben.
Nach zahlreichen Beschwerden hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Versorger nun abgemahnt und aufgefordert, sich an gesetzliche Fristen zu halten. Das teilt Karin Itzen von der Verbraucherzentrale Aurich mit. Inzwischen stehe fest: Das Unternehmen werde keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Um Kunden zukünftig zu schützen, werde die Verbraucherzentrale Niedersachsen gerichtliche Schritte einleiten.
EWE hatte Zinszahlungen an Kunden ausgeschlossen
Abschluss- oder Jahresrechnungen für Energieverträge außerhalb der Grundversorgung müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums übermittelt werden, erläutert Itzen. Diese Frist habe die EWE deutlich überschritten. In den vorliegenden Fällen hätten Betroffene bis zu neun Monate auf ihre Rechnung warten müssen. „Für Verbraucher ist das mehr als ärgerlich, da eine fehlende Abrechnung erhebliche Auswirkungen hat“, wird Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, in der Mitteilung zitiert. Viele Betroffene würden auf die Auszahlung eines Guthabens warten. „In den uns vorliegenden Fällen geht es um die Erstattung von bis zu 520 Euro. Durch die erheblich verspätete Auszahlung verschafft sich das Unternehmen einen kostenlosen Kredit zu Lasten der Kundinnen und Kunden sowie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen“, kritisiert Schröder.
Gegenüber unserer Zeitung hatte EWE-Sprecher Mathias Radowski bereits im August dieses Jahres Zinszahlungen an Kunden ausgeschlossen. Stattdessen kündigte der Konzern zuletzt Entschuldigungszahlungen an. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass ein noch laufender Vertrag bei der EWE existiert, ein Guthaben von mindestens 100 Euro auf der Jahresabrechnung ausgewiesen wird, und dass die Kunden länger als sechs Wochen auf ihre Jahresabrechnung warten mussten. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Guthaben und Wartezeit. Heißt: Je höher die eigene Rückzahlung ist und je länger ein Kunde gewartet hat, desto höher wird die Entschuldigungszahlung ausfallen. „Das ist ein positives Signal für die Betroffenen. Allerdings löst es das Problem nicht und kann auch die entstehenden Nachteile nicht kompensieren“, so Schröder zu dieser Ankündigung. Es wäre ein stärkeres Signal, wenn der Konzern sich mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet hätte, die Fristen für die Abrechnungen künftig einzuhalten.
Andere Versorger können fristgerecht abrechnen
Denn nicht nur bei bestehenden Guthaben sei die Fristverletzung nachteilig: Wer aufgrund der fehlenden Abrechnung nicht wisse, wie hoch eine mögliche Nachzahlung ausfällt, zahle keinen angepassten monatlichen Abschlag und könne auch nicht finanziell vorsorgen. Zudem fehlten mit der Rechnung wichtige Informationen, etwa zum tatsächlichen Energieverbrauch, zur Laufzeit des Vertrags und zu geltenden Kündigungsfristen.
Als Grund für die verspäteten Abrechnungen nennt die EWE die von der Bundesregierung vorgegebenen Entlastungsmaßnahmen. Die Umsetzung der Preisbremsen rechtfertige eine solch drastische Verzögerung jedoch nicht. Gesetzliche Fristen würden auch bei der Einführung neuer Maßnahmen gelten – zumal diese ja gerade der Entlastung von Verbrauchern dienen sollen, so Schröder. Zudem würden andere Versorger zeigen, dass eine fristgerechte Abrechnung durchaus möglich sei.
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