Gewalttat in Großefehn Mann schlug seine Freundin so schwer, dass ihre Milz riss
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es am Montag um eine gefährliche Körverletzung, die ein 24-Jähriger seiner Partnerin zugefügt hat. Die junge Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Aurich - Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren − als Richter Dr. Markus Gralla am Montagvormittag das Urteil verkündet, erbleicht der Angeklagte. Er senkt den Blick, schaut auf die Tischplatte. Im Saal 108 des Auricher Amtsgerichts geht ein Raunen durch die Reihen. Freunde und Verwandte der Geschädigten und des Angeklagten verfolgen den Prozess um eine gefährliche Körperverletzung, die auch tödlich hätte enden können. Die Tat ereignete sich in der Nacht des 2. April 2022 in einer Wohnung in Großefehn. Der 24-jährige Angeklagte und seine Partnerin hatten sich eine Netflix-Sendung im Fernsehen angeschaut. Das Paar lebte damals in einem Haus mit ihren Eltern. Gegen kurz nach 1 Uhr schlief er ein. Sie ergriff sein Smartphone, checkte Chat-Verläufe und sah offenbar Nachrichten, die sie aufwühlten. Worum es genau ging, wird während des Prozesses widersprüchlich dargestellt. Die 23-Jährige spricht davon, dass er sich im Verlauf ihrer zweijährigen Beziehung häufiger Nacktbilder von Frauen habe zusenden lassen. Außerdem sei er wiederholt fremdgegangen. In der Nacht sei sie nach dem Checken des Smartphones aufgestanden und habe sich im Badezimmer eingeschlossen: „Ich wollte alleine sein und meine Ruhe haben. Ich habe mich vor den Spiegel gestellt und mir gesagt: ,Es ist nicht so schlimm.’ Ich wollte nicht so doll weinen wie früher immer.“ Dann habe ihr Freund unvermittelt an der Tür gerüttelt und sie aufgefordert, diese zu öffnen.
Danach eskalierte der Konflikt dann binnen einiger Minuten eskaliert. Der Esenser, der damals noch eine Ausbildung bei der Polizei machte, soll seine Freundin erst gegen einen Heizkörper gestoßen und ihr dann die Luft abgedrückt haben. Als sie sich befreien konnte, soll sie zu ihm gesagt haben: „Ich würde dir am liebsten eine klatschen.“ Laut ihrer Aussage war es in den vergangenen Jahren zweimal zu Situationen gekommen, in denen sie ihm eine Ohrfeige gegeben hatte. „Das hat ihm, wie er selbst später eingeräumt hat, geholfen, um aus seinem Tunnel herauszukommen“, sagt die 23-Jährige vor Gericht. Ihr Ex-Freund sei ein Mensch mit einer „extrem kurzen Zündschnur“. In der Situation am 2. April vor einem Jahr habe sie den Eindruck gehabt, „er sei im Film“. Sie habe ihn geohrfeigt, was ihn aber erst richtig in Fahrt gebracht habe. Der Angeklagte selbst räumt im Prozess ein, ihr mit der Handkante einen Schlag auf den Rücken und auf den Hinterkopf versetzt zu haben.
Klinik stellte falsche Diagnose
Sie sacke zusammen, kauere vor der Heizung, weine. Ihr Vater höre Geräusche und eile zum Badezimmer. Als Zeuge sagt er im Prozess aus, dass seine Tochter sofort gesagt habe: „Er hat mich geschlagen.“ Auf eine entsprechende Frage hin habe der 24-Jährige das bestätigt. „Ich habe nur zu ihm gesagt, es sei wohl besser, wenn er das Haus jetzt verließe“, gibt der 53-Jährige das Geschehen wieder. Seine Tochter habe über sehr starke Schmerzen im Bauch geklagt. Sie habe sich ins Bett gelegt, aber wegen der körperlichen Beschwerden nicht schlafen können. Am Morgen sei sie erst zum Bereitschaftsarzt gefahren. Der habe sie ins Krankenhaus geschickt, weil er nicht über bildgebende Verfahren verfügt. In der Klinik habe man eine Brustkorb-Prellung diagnostiziert und sie mit Schmerztabletten wieder nach Hause geschickt. Die Beschwerden seien immer schlimmer geworden. Sie habe nicht mehr richtig atmen können. Bewegungen seien nur unter großen Schmerzen möglich gewesen. Eine erneute ärztliche Untersuchung habe dann ergeben, dass ihre Milz gerissen sei und von dort bereits Flüssigkeit in den Bauchraum gesickert sei. „Nur durch eine Notoperation hat das Leben der Geschädigten gerettet werden können“, heißt es später im Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aussprach.
Die 23-Jährige selbst zitiert Einschätzungen von Medizinern, wonach solche Verletzungen an der Milz eigentlich nur bei Autounfällen zu beobachten seien, wenn das sehr gut durchblutete Organ stark gequetscht wurde. Durch die Operation habe sie eine „riesige Narbe“ zurückbehalten, die sie jeden Tag an das Geschehene erinnere. Das hat die junge Frau offenbar noch nicht verarbeitet. Sie beginnt während ihrer Aussage im Prozess zu schluchzen, kann ihre Tränen nicht unterdrücken. Dr. Markus Gralla unterbricht die Verhandlung und gibt ihr Zeit, sich wieder innerlich zu fangen. Als sie wieder zurückkommt, redet sie über eine Beziehung, die offenbar wegen seines „Aggressionsproblems“ immer problematischer geworden ist. Er sei wegen geringfügiger Dinge ausgerastet, zwar nicht gewalttätig, aber verbal. Das Dilemma: Sie sei nicht von ihm losgekommen. Er habe sich nach den Ausbrüchen immer entschuldigt und ihr Geschenke gemacht. Anfangs habe sie noch gedacht, er ändere sich.
Die 23-Jährige hat sich juristischen Beistand gesucht. Sie wird von Katharina-Mara Lancker vertreten. Die Rechtsanwältin aus Weyhe spricht in ihrem Plädoyer von
„verheerenden Folgen“, die die Tat bei ihrer Mandantin hinterlassen habe. Sie leide unter Einschlaf- und Konzentrationsschwierigkeiten. Sie müsse lebenslang Medikamente einnehmen, um die Folgen der fehlenden Milz zu kompensieren. Die spielt nämlich eine wichtige Rolle bei der Immunabwehr. Antikörper werden nicht mehr in dem Maß gebildet, wie es erforderlich ist. „Meine Mandantin will keine Rache, sie wollte vor allen Dingen erreichen, dass sich ihr ehemaliger Partner professionelle Hilfe hilft.“ Das ist mittlerweile auch passiert, wie der Angeklagte einräumt. Für ihn hat die Tat auch berufliche Folgen: Er ist aus dem Dienst bei der Polizei ausgeschieden. Man habe sich in beiderseitigem Einvernehmen getrennt. Er mache jetzt eine Ausbildung zum Industriemechaniker.