Gutachten vorgestellt Vergewaltiger leidet an schwerer Schizophrenie
Ein 30-Jähriger, der im April in Norden auf offener Straße eine Frau vergewaltigt hat, ist schwer psychisch krank. Dennoch hat er die Chance, bald wieder auf freien Fuß zu kommen.
Aurich/Norden - Der Mann, der in der Nacht zum 6. April in der Norder Innenstadt auf offener Straße eine Frau vergewaltigt hat, ist psychisch krank und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Dennoch hat er gute Chancen, bald wieder auf freien Fuß zu kommen. Der 30-Jährige leide an einer außergewöhnlich schweren Form der paranoiden Schizophrenie, erklärte der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held am Montag vor dem Landgericht Aurich. Dort ist der 30-Jährige wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung angeklagt.
Am zweiten Verhandlungstag hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt und damit dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart. Mitten in der Nacht zwang der 30-Jährige die junge Frau, die er flüchtig kannte, zum Geschlechtsverkehr. Er würgte sie und drohte ihr, sie zu töten. Erst als der Lebensgefährte der Frau auftauchte, ließ er von ihr ab.
„Es ging um Gott und Teufel“
Der Angeklagte wurde elf Tage nach der Tat per Gerichtsbeschluss in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Der psychiatrische Sachverständige kennt den 30-Jährigen schon seit Jahren. Im Alter von 20 Jahren habe der Eritreer beschlossen, sein Heimatland zu verlassen, erklärte Held. Kurz nach seiner Ankunft in Deutschland sei die Krankheit ausgebrochen. Zwischen 2014 und 2018 sei er mehrmals stationär in psychiatrischer Behandlung gewesen. Der Psychiater berichtete von Halluzinationen, Verfolgungswahn, verworrenem Denken und religiösen Inhalten. „Es ging um Gott und Teufel.“
Dem Angeklagten sei die Schwere seiner Erkrankung nicht bewusst gewesen, erklärte Held. Daher habe er jeweils nach der Entlassung aus der Psychiatrie die Medikamente nicht mehr regelmäßig genommen oder abgesetzt. Das sei häufig ein Problem bei psychisch kranken Patienten: „Sie setzen aus einem subjektiven Gefühl der Gesundung die Medikamente ab.“ Der 30-Jährige habe keine dissozialen Züge, betonte Held. „Er ist ein Mensch, der versucht, sozial integriert zu leben.“
„Er irrte wie ein verletztes Tier durch seine Zelle“
Am 15. April, also wenige Tage nach der Tat, habe die Justizvollzugsanstalt Oldenburg ihn um Amtshilfe gebeten, weil sie mit dem Gefangenen nicht zurechtkam, berichtete der Sachverständige. „Er irrte wie ein verletztes Tier durch seine Zelle.“ Die Wände habe er großflächig mit Kot beschmiert. Zwischendurch sei der 30-Jährige für etwa eine halbe Minute ansprechbar gewesen, dann jedoch wieder in seine Welt zurückgekehrt.
Der Psychiater ist überzeugt, dass der Angeklagte mittlerweile den Ernst der Lage erkannt hat. Die Tat habe ihm vor Augen geführt, wie schwer seine Erkrankung sei. „Er ist tief bewegt und geradezu erschüttert über die von ihm begangene Tat.“ Unbehandelt würde er erneut gefährlich für die Allgemeinheit, erklärte der Arzt, doch derzeit seien keine Krankheitszeichen erkennbar.
Psychiater schlägt engmaschige Kontrollen vor
Held empfahl dem Gericht, den Angeklagten unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, die Unterbringung jedoch zur Bewährung auszusetzen. Dank der Medikamente könne der Mann in seine Wohnung in Norden zurückkehren und ein normales Leben führen. Er könne auch arbeiten. Das sei unter stationären Bedingungen nicht möglich. Der Mann sei kontaktfreudig und werde sich integrieren, prognostizierte der Sachverständige.
Held schlug vor, den 30-Jährigen engmaschig zu kontrollieren. Anfangs solle er alle 14 Tage in der Psychiatrie untersucht werden, später alle vier Wochen. Seine Arzneimittel erhalte er teils als Depotspritze, teils in Tablettenform. Auch auf kritisches Nachfragen blieb Held bei seiner Einschätzung, dass der Angeklagte die Tabletten regelmäßig nehmen werde. „Ich zweifle nicht daran, dass er wie ein Uhrwerk die Auflagen einhalten wird.“
Opferanwältin äußert Zweifel
Die Staatsanwältin folgte in ihrem Plädoyer der Einschätzung des Sachverständigen. Sie beantragte die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Bewährung und unter Auflagen. Verteidiger Michael Schmidt schloss sich an. Nur die Anwältin der Geschädigten, die als Nebenklägerin auftritt, äußerte Zweifel. Sie finde, „dass man sich Bewährung gut überlegen sollte“, sagte Victoria Heßeler. Der Angeklagte habe schon häufiger seine Medikamente abgesetzt, und ihm fehle in Deutschland der familiäre Rückhalt.
In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte, dass er seine Medikamente nehmen werde. „Ich möchte gesund bleiben.“ Das Urteil wird am Donnerstag um 14 Uhr in Saal 116 des Landgerichts verkündet.