Prozess vor Amtsgericht  Hoffnung zerschlagen – Ladendieb muss ins Gefängnis

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 27.10.2023 11:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Waren für 500 Euro hat ein Mann in einem Auricher Supermarkt gestohlen. Mit seinem Geständnis hoffte er auf eine mildere Strafe. Selbst die Anklage war dafür. Warum die Richter anders entschieden.

Aurich - Wegen schweren Bandendiebstahls muss ein 36-Jähriger ohne festen Wohnsitz für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte vor dem Amtsgericht eingeräumt, im Februar 2021 gemeinsam mit zwei weiteren Männern in einem Auricher Supermarkt Tabakwaren, Rasierklingen und Kopfhörer im Gesamtwert von 500 Euro eingesteckt zu haben, ohne zu bezahlen. Mit seinem Geständnis hatte er auf eine milde Strafe gehofft, die zur Bewährung ausgesetzt werde.

Die Täter waren von einer Überwachungskamera beim Diebstahl gefilmt worden. Der Angeklagte war zunächst untergetaucht und per Haftbefehl gesucht worden. Erst vor vier Wochen konnte er festgenommen werden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Alltag im Gefängnis habe bei seinem Mandanten einen starken Eindruck hinterlassen, erklärte sein Verteidiger und bat darum, ihm eine neue Chance zu gewähren.

Richter: klassischer Bandendiebstahl

Wie aus einem Polizeibericht hervorging, waren der Angeklagte und seine Mittäter bereits zuvor schon mehrmals wegen Ladendiebstahls aufgefallen. In Bremen war der Angeklagte schon kurz nach der Tat zu einer Geldstrafe in einem ähnlichen Fall verurteilt worden.

Weil die Beute relativ gering ausgefallen war und der Angeklagte durch seinen Aufenthalt in der Haft geläutert erschien, ging Staatsanwalt Havemann von einem minderschweren Fall aus und beantragte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe mit einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro.

Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla folgte seiner Einschätzung jedoch nicht. Es handele sich hier um einen „völlig klassischen Bandendiebstahl“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung.

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