Prozess vor Amtsgericht  Rentner betrieben Drogenfarm in Aurich – Urteil gefallen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 26.10.2023 16:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Cannabispflanze, aufgenommen in einem Gewächshaus. Foto: DPA
Eine Cannabispflanze, aufgenommen in einem Gewächshaus. Foto: DPA
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Sie haben für den Eigenkonsum eine Drogenfarm mitten in der Auricher Innenstadt betrieben. Dafür sind zwei Rentner jetzt vom Schöffengericht verurteilt worden. Warum nur einer ins Gefängnis muss.

Aurich - Weil sie nach Überzeugung des Schöffengerichts in einem Wohnhaus in der Auricher Innenstadt eine Cannabisplantage betrieben haben, sind am Donnerstag zwei Rentner wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor dem Amtsgericht verurteilt worden. Weil er bereits vielfach und auch einschlägig vorbestraft ist und schon mehrmals im Gefängnis gesessen hat, muss ein 55-Jähriger für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. In die Strafe wurde ein vorangegangenes Urteil einbezogen. Sein 59-jähriger Mitangeklagter kam mit einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe davon. Darüber hinaus muss er 300 Euro an die Drogenberatungsstelle Drobs in Aurich zahlen. Er wurde damit zum ersten Mal verurteilt.

Die Angeklagten hatten sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nicht geäußert, die Richter hatten ihre Entscheidung darum auf Indizien gegründet. Deren Gesamtschau reiche für eine Verurteilung jedoch aus, erklärte Vorsitzender Dr. Markus Gralla in der Urteilsbegründung.

Stromrechnung verriet die Rentner

Vor fast drei Jahren hatte die Polizei im Dachgeschoss ihrer ehemaligen Wohnung eine kleine Drogenfarm entdeckt und 250 Gramm Marihuana sichergestellt. Materialien, die auf einen Handel mit Drogen hätten schließen lassen können, waren nicht gefunden worden.

Aus der Wohnung der Angeklagten hatte ein Stromkabel zum Dachboden geführt, mit dem die Wärmelampen der Anlage versorgt worden waren. Aufgeschreckt durch eine exorbitante Stromrechnung hatte sich der Verwalter des Dreiparteienhauses auf die Suche nach der Ursache dafür begeben und war auf die Anpflanzung gestoßen. Er hatte die Polizei informiert und zunächst die anderen Mieter als Betreiber genannt, sich aber anschließend korrigiert. Nur die Angeklagten hätten Zugang zum Dachboden gehabt, gab er an.

Angeklagte konsumieren seit Jahren Cannabis

Die beiden Rentner konsumieren seit vielen Jahren Cannabis. Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihnen dennoch ihre volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Unter anderem, weil der Betrieb einer derartigen Anlage eine gewisse Aufmerksamkeit erfordere und im andauernden Rausch nicht zu bewältigen sei. Ihr Konsum bewege sich konstant zwischen einem halben und drei Gramm täglich. Die Droge gehöre zu ihrem Alltag, auf sie zu verzichten sei für beide keine Option. Sie warteten nur noch auf die Legalisierung von Cannabis, mit der sich die Politik derzeit befasst.

Die Verteidiger forderten den Freispruch ihrer Mandanten. Nach ihrer Auffassung sei nicht bewiesen, dass die Anlage von den Angeklagten betrieben worden war, sie seien dort nie gesehen worden.

Für das Schöffengericht stand jedoch fest, dass sie die Drogen für ihren eigenen Konsum angebaut haben. Als Rentner hätten sie ihren Bedarf von monatlich rund 600 Euro gar nicht finanzieren können, hieß es zur Begründung des Urteils.

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