Geständnis vor Gericht  Überraschende Wende im Prozess um Spielhallen-Überfall

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 19.10.2023 15:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Der Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Ihr Schweigen haben die Angeklagten im Prozess um einen Überfall auf eine Spielhalle in Ostrhauderfehn überraschend gebrochen. Vor dem Raub hatten sie im Internet nach einer Anleitung gesucht.

Aurich - In dem Prozess vor dem Landgericht Aurich um den Überfall auf eine Spielhalle in Ostrhauderfehn legten die 28-jährigen Angeklagten am zweiten Verhandlungstag überraschend ein Geständnis ab. Zur Begründung gaben sie an, damals extrem knapp bei Kasse gewesen zu sein.

Wie berichtet, hatten im November 2022 zwei maskierte Männer die Spielhalle abends kurz vor Feierabend betreten und von der Mitarbeiterin verlangt, die Kasse zu öffnen. Überwachungskameras hatten den Überfall in ungewöhnlich scharfer Qualität minutiös aufgezeichnet. Zu sehen ist darauf, wie einer der Männer die Frau hinter dem Tresen mit einer Art Schlagstock bedroht, während der andere an der Eingangstür Schmiere steht. Bei ihrem Raubzug hatten sie 650 Euro erbeutet. Durch einen anonymen Hinweis waren die Ermittler auf die Angeklagten gestoßen. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung hatten diese Gegenstände entdeckt, die in ihrer Besonderheit denen während des Überfalls verwendeten glichen. Auf ihren Handys hatten sich Suchverläufe zum Thema „Spielhallenraub“ gefunden.

Überfall entsprang „Schnapsidee“

Die Angeklagten hatten sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zunächst nur insoweit geäußert, als dass einer jede Tatbeteiligung bestritten und der andere den Verdacht auf den anonymen Tipp-Geber gelenkt hatte. Am Donnerstag räumten sie die Tat indes gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Offenbar entsprang der Überfall einer Schnapsidee im wahrsten Sinne des Wortes. Nachdem die beiden Männer bei einem Freund ausgiebig Alkohol und Drogen zugesprochen hatten, waren sie auf ihrem Nachhauseweg an der Spielhalle vorbeigekommen. Spontan hatten sie beschlossen, diese zu überfallen. Der Gedanke, sich auf diese Weise Geld zu verschaffen, sei über längere Zeit gereift, weil es ihnen zum damaligen Zeitpunkt finanziell sehr schlecht gegangen sei, gaben sie an.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte beiden Angeklagten eine Alkoholsucht, einem von ihnen zudem die Abhängigkeit von Drogen attestiert. Er regte ihre Einweisung in eine Entzugsklinik an. Ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen, auch wenn der Geldbedarf ihrer Sucht hoch gewesen sei. Beide Männer konsumieren seit früher Jugend Alkohol, später wendete sich einer von ihnen auch Cannabis und anderen Drogen zu. Inzwischen haben die Angeklagten ein Problembewusstsein entwickelt und sind bereit zu einer Therapie. Einer von ihnen hat einen Großteil des Entzugs bereits ohne Begleitung vollbracht und seinen Drogenkonsum erheblich reduziert. Er arbeitet seit Januar mit Freude als Monteur, sein Arbeitgeber ist ausgesprochen zufrieden mit dem jungen Mann. Um die Zeit der „Unfreiheit“ sinnvoll zu nutzen, empfahl der Psychiater dem Gericht dennoch, auch ihn in eine Therapie statt ins Gefängnis zu schicken. In Letzterem hätte der Angeklagte Zugang zu Drogen und laufe Gefahr eines Rückfalls, erläuterte er. Auch der Mitangeklagte erkannte sein Alkoholproblem und hofft, mit Hilfe einer Therapie zu einem „normalen Leben“ zu gelangen.

Die Verhandlung wird am 2. November fortgesetzt.

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