Hamburg Bis zu 34 Euro mehr: So können pflegende Angehörige ihre Rente aufbessern
Wer einen Angehörigen pflegt, kann seine Rente aufbessern. Das gilt auch für Menschen, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Das müssen Sie wissen.
Die Pflege von Angehörigen führt bei den Pflegenden meist dazu, dass sie weniger Zeit für ihren Job haben oder diesen sogar ganz aufgeben müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung die Beiträge für die Rentenversicherung. Wie sich die Pflege auf die Rente auswirkt und was jene wissen müssen, die bereits im Rentenalter sind, lesen Sie hier.
Damit sich die Rente durch die Pflege eines Angehörigen erhöht, darf diese nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden. Bei Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte, aber auch bei Nachbarn und engen Bekannten wird grundsätzlich unterstellt, dass die Pflege ehrenamtlich – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausgeübt wird. Kein Problem ist es, wenn das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung an den Pflegenden gezahlt wird. Auch über die Verwendung kann der Pflegende frei verfügen.
Außerdem gilt:
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen die Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson. Diese muss lediglich den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht-erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ ausfüllen. Eine Anmeldung oder ein gesonderter Antrag sind nicht erforderlich. Pflegende können allerdings auch selbst tätig werden und sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden.
Eine Frage, die sich leider nicht pauschal beantworten lässt. Denn: Die Höhe der von der Pflegekasse gezahlten Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad der zu pflegenden Person sowie von der Art der bezogenen Leistungen der Pflegekasse ab.
Allgemein gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Rentenansprüche. Außerdem bekommt mehr Rente, wer den Pflegebedürftigen alleine betreut. Kommt zur Unterstützung ein ambulanter Pflegedienst, vermindert sich der Rentenanspruch. Der Zeitraum, der für die Pflege eines Angehörigen aufgewendet wird, gilt für die Deutsche Rentenversicherung als Beitragszeit. Es werden also Rentenpunkte gut geschrieben.
Für die Berechnung des Rentenbeitrags werden fiktive Einnahmen herangezogen. Das heißt konkret: Es wird so getan, als würden Sie mit der Pflegetätigkeit Geld verdienen.
Die Pflegekasse übernimmt dann für diese Beitragsbemessungsgrundlage die üblichen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 18,6 Prozent.
Die Bezugsgröße, also die Grundlage der Berechnung, wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet. Das Durchschnittsentgelt wird jährlich von der Bundesregierung ermittelt.
Im Jahr 2023 liegt die Bezugsgröße bei:
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich ein Jahr Pflegetätigkeit auf die Rente auswirkt.
Wer bereits Rente bezieht und eine Person zu Hause pflegt, muss selbst tätig werden und den Wechsel von der Voll- in eine Teilrente beantragen. Bereits der Verzicht auf einen Prozent der Rente reicht aus, damit man erneut pflichtversichert ist und die Pflegeversicherung Beiträge aufs Rentenkonto zahlt.
Die Pflegekasse sollte daher umgehend informiert werden, sobald die Umstellung auf Teilrente erfolgt ist. Ab dem 1. Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente ausgezahlt. Nach jedem weiteren Pflegejahr erhöht sich diese ein weiteres Mal. Wird die Pflegetätigkeit nicht mehr ausgeübt, müssen Renten- und Pflegeversicherung umgehend Bescheid wissen.