Rostock  Mord an ihrem einjährigen Kind? Mutter aus Güstrow laut Gutachten schuldfähig

Andreas Frost
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Von Andreas Frost
| 18.10.2023 15:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger im Rostocker Landgericht. Foto: Andreas Frost
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger im Rostocker Landgericht. Foto: Andreas Frost
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Eine 24-Jährige steht in Rostock vor Gericht: Sie soll ihren einjährigen Sohn stark vernachlässigt und dadurch umgebracht haben. Nun kam eine ärztliche Gutachterin zu Wort: Die Mutter ist schuldfähig. Warum sich der Prozess dennoch in die Länge zieht.

Vor dem Landgericht Rostock wird einer Mutter aus Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) Mord an ihrem eigenen Kind vorgeworfen. Sie aber sieht sich auch als „Opfer des Todesfalls“ und als traumatisiert an. Das berichtete am Mittwoch vor Gericht eine Ärztin, die ein Gutachten über die 24-jährige Frau erstellt hat.

Demnach ist deren Persönlichkeit durch instabile Emotionen, instabile Beziehungen und ein instabiles Selbstbild gekennzeichnet. Geprägt durch die frühe Trennung der Eltern, habe die Angeklagte in den eigenen längeren Beziehungen stets Angst gehabt, verlassen zu werden. Mehrere kürzere Bekanntschaften mit Männern ist sie demnach wohl nur auf der Suche nach einem kurzen Glück eingegangen.

Die Gutachterin sah trotz aller psychologischen und psychiatrischen Bedenken aber keinen Grund, an der Schuldfähigkeit der Angeklagten zu zweifeln. Auch sei ihr Alkoholkonsum kein Grund, sie in eine Entziehungsanstalt zu schicken. Auf Anregung des Verteidigers lässt das Gericht nun aber noch eine psychologische Zusatzuntersuchung durchführen. Der Prozess verlängert sich deshalb bis in den November hinein.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 24-jährigen Angeklagten vor, ihren damals einjährigen Sohn dauerhaft nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben. Zudem brachte sie ihn nicht zum Arzt, als er im September 2021 an schwerem Durchfall litt.

Stattdessen habe sie das Baby in ihrer Wohnung allein gelassen, um eigensinnig in der Nachbarwohnung Zeit mit ihrem Freund zu verbringen. Als sie am nächsten Vormittag zurückkam, war der Kleine tot, gestorben an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern, wie die Obduktion ergab. Laut Anklage vernachlässigte die 24-Jährige auch ihr zweites Kind, das damals vier Jahre alt war.

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Nach dem Tod des Kindes nahm die Kriminalpolizei die Ermittlungen auf, da es ganz offensichtlich unterernährt war, über längere Zeit zu wenig zu essen und zu trinken bekommen hatte. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Totschlags gegen die Mutter. Erst durch einen Hinweis des Gerichts wurde der Vorwurf im Frühjahr dieses Jahres auf „Mord“ verschärft.

Gegen die Mutter wurde ein Haftbefehl erlassen. Ihr Verteidiger verweist nicht nur auf das schwierige Elternhaus der Angeklagten, die später zwei Lehren abbrach und mit 18 Jahren das erste Kind bekam. Mit dem zweiten Kind war sie dann offenbar überfordert. Der Rechtsanwalt räumt ein, dass die Mutter umsichtiger mit ihren Kindern hätte sein müssen. Eine fahrlässige Tötung sei ihr zur Last zu legen, aber keinesfalls habe sie einen Mord begangen. Ob er das Gericht in seinem Plädoyer am 8. November davon überzeugen kann, wird sich erst mit dem Urteil zeigen, das voraussichtlich Mitte November verkündet wird.

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