Aus dem Amtsgericht  „Krokodilgebiss“ gekauft, nicht gestohlen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 18.10.2023 13:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Aurich. Foto: Romuald Banik
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Das Auricher Amtsgericht sprach einen 23-Jährigen aus Südbrookmerland vom Vorwurf des Diebstahls einer Silozange frei. Es verhängte aber eine Geldstrafe wegen einer anderen Tat.

Aurich - Vor dem Amtsgericht ist am Dienstag ein 23-Jähriger aus Südbrookmerland von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine Silozange gestohlen zu haben. Der Richter folgte den Angaben des Angeklagten, wonach dieser das landwirtschaftliche Gerät, auch Krokodilgebiss genannt, im Internet günstig erworben hatte.

Weil er das Schnäppchen anschließend mit seinem Pritschenwagen transportiert hatte, obwohl ihm in einem früheren Verfahren bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war, verurteilte er den Angeklagten jedoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro (120 Tagessätze zu je 60 Euro). Auf seine Fahrerlaubnis wird der Angeklagte nun weitere ein Jahr und drei Monate verzichten müssen. In die Entscheidung wurde das vorherige Urteil mit einbezogen.

Missverständnis

Nach Auskunft des Verteidigers handelte es sich bei der unerlaubten Fahrt um ein Missverständnis, dass sich aus dem vorangegangen Prozess ergeben hatte. Nachdem sein Mandant damals verurteilt worden sei, sei er „gedanklich nicht in der Lage gewesen“, die Belehrung des Gerichts zum Thema „Entzug der Fahrerlaubnis“ in ihrer Bedeutung zu erfassen.

Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es ihm ab sofort nicht mehr gestattet gewesen sei, Auto zu fahren. Er habe vielmehr auf die amtliche Aufforderung gewartet, seinen Führerschein abzugeben.

Anwalt vermutet Hetzjagd

Den Vorwurf des Diebstahls indes wies der Angeklagte zurück. Sein Mandant habe das Krokodilgebiss von einem Freund aus seiner Schraubergruppe für 600 Euro erworben, erläuterte sein Verteidiger. Gemeinsam mit dessen Bruder hätten sie das Gerät an seinen Ackerschlepper montiert. Woher es stamme, habe der Angeklagte nicht hinterfragt. Einige Monate später sei auf seinem Hof dessen Besitzer erschienen und habe die Rückgabe gefordert. Er war über das Internet auf sein Eigentum aufmerksam geworden, wo der Angeklagte, der seine Landwirtschaft aufgegeben hatte, seine Geräte zum Kauf angeboten hatte.

Der Freund selbst hatte den Landwirt auf die Anzeige hingewiesen. In der Verhandlung konnte sich der allerdings nur ganz vage an den Vorfall erinnern und verstrickte sich in Widersprüche. Weil die ehemaligen Freunde inzwischen zerstritten sind, vermutete der Verteidiger eine „Hetzjagd“ der Brüder gegen seinen Mandanten, in der sie ihn zu Unrecht des Diebstahls bezichtigt hätten. Aufgrund der unglaubwürdigen Angaben des Zeugens sprach der Richter den Angeklagten von diesem Vorwurf frei.

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