Nach spektakulärer Verhaftung in Norden  Hisbollah-Verdächtiger weiter in U-Haft

| | 17.10.2023 11:15 Uhr | 0 Kommentare
Die Terrorismusabwehr fällt in Deutschland grundsätzlich in die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: DPA
Die Terrorismusabwehr fällt in Deutschland grundsätzlich in die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: DPA
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Der Mann war im Mai von Beamten des Bundeskriminalamtes im Norder Kreisel verhaftet worden. Eine vorgetäuschte Verkehrskontrolle ermöglichte den Zugriff.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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