Prozess vor dem Landgericht Aurich Frau blickt ihrem Vergewaltiger in die Augen
Ein 30-Jähriger hat gestanden, in der Nacht zum 6. April in Norden eine Frau auf der Straße vergewaltigt zu haben. Das Opfer leidet bis heute an den Folgen der Tat.
Aurich/Norden - Am zweiten Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Aurich hat der Angeklagte die Tat gestanden. Der 30-Jährige räumte am Montag ein, am 6. April in Norden eine junge Frau, die er flüchtig kannte, mitten in der Nacht auf der Straße zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Laut Anklageschrift würgte der Angreifer die Frau und drohte ihr, sie zu töten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung vor.
Die Aussagen des Angeklagten über die Vorfälle in jener Nacht kommen nur zögerlich. An den entscheidenden Stellen behauptet er, sich nicht erinnern zu können. Die Vorsitzende Richterin Iris Schmagt fragt hartnäckig nach. Am Ende reicht das Geständnis, um dem Opfer die Aussage vor Gericht zu ersparen.
„Ich war durcheinander im Kopf“
Während die Richterin der als Zeugin geladenen Frau erklärt, dass deren Aussage nun doch nicht gebraucht werde, meldet sich der Angeklagte zu Wort. Er wendet sich direkt an die Geschädigte: „Ich möchte mich bei dir entschuldigen.“ Die Frau dreht sich um, blickt den Angeklagten an und nickt. Kurz darauf verlässt sie den Gerichtssaal. Sie tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf und lässt sich von einer Rechtsanwältin vertreten.
Er habe zur Tatzeit seine Medikamente nicht regelmäßig genommen, sagt der Angeklagte, der elf Tage nach der Tat per Gerichtsbeschluss in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde. „So was passiert“, sagt er über die Tat. „Ich wollte das nicht. Es tut mir leid.“ Er habe in jener Nacht keinen Schlaf gefunden und sei auf der Suche nach einer Shisha-Bar durch Norden gelaufen. „Ich war durcheinander im Kopf, ich war fertig.“ Mittlerweile nehme er seine Medikamente regelmäßig, und es gehe ihm gut, beteuert der 30-Jährige. „Ich fühle mich gesund.“ Er wolle gerne in Deutschland bleiben, sagt der Eritreer. „Ich will integriert sein.“
Freundin funkte SOS
In der Tatnacht ließ der Angeklagte erst von seinem Opfer ab, als plötzlich ein weiterer Mann auftauchte. Es handelte sich um den Lebensgefährten der Frau. Der 41-jährige Norder sagt vor Gericht als Zeuge aus. Er kennt den Angeklagten flüchtig aus einer Norder Gaststätte. Er habe in jener Nacht Spätschicht gehabt und zu Hause auf seine Lebensgefährtin warten wollen, die eine Freundin besuchte. Um kurz vor zwei habe sie eine Nachricht geschickt, dass sie jetzt losgehe. Wenig später sei eine weitere Nachricht gekommen, die aus nur drei Buchstaben bestand: SOS. Er habe sofort gewusst, dass die Lage ernst sei, sagt der Zeuge. Er habe sich angezogen und sei die Strecke abgelaufen. Mehrfach habe er vergeblich versucht, seine Freundin telefonisch zu erreichen.
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In der Osterstraße habe er Geräusche vernommen und sei stehen geblieben. Dann habe er die Stimme seiner Freundin erkannt. „Ich hab gehört, dass meine Freundin weint, und habe gleichzeitig eine männliche Stimme wahrgenommen.“ Hinter einem Gebüsch habe er die Frau nackt liegen sehen. „Auf meiner Freundin lag komplett entkleidet der Angeklagte.“ In dem Moment, als er ihn wahrgenommen habe, habe der Mann von seinem Opfer abgelassen und angefangen, ihn zu beschimpfen und zu bedrohen. „Er hat immer wieder gesagt, dass Muhammad Ali sein Onkel sei.“ Der Angeklagte habe ihm zudem gesagt, dass er der Satan sei.
Er rief „Allahu Akbar“
Er habe seiner Freundin aufgeholfen, mit ihr die Straßenseite gewechselt und die Polizei gerufen. Währenddessen habe sich der Angeklagte hinter dem Gebüsch „in aller Seelenruhe“ wieder angekleidet und keine Anstalten gemacht zu fliehen. Seine Freundin sei völlig aufgelöst gewesen und dann im Polizeiwagen mit zur Wache genommen worden. Während die Polizeibeamten den Angeklagten fixiert hätten, habe dieser mehrfach laut „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) gerufen. Er erinnere sich daran, dass der Angeklagte einmal in einer Kneipe einen anderen Gast als rechtsradikal bezeichnet und gesagt habe, „dass alle Deutschen sowieso Nazis“ seien.
Seine Freundin leide immer noch unter den Auswirkungen der Tat, erklärt der Zeuge. Sie könne nicht einschlafen, habe Albträume, wache schweißgebadet auf. Manchmal sitze sie nachts zwei Stunden weinend neben ihm und sei nicht in der Lage, über ihre Gedanken und ihre Gefühle zu sprechen. Er selbst leide an einer Posttraumatischen Belastungsstörung, befinde sich in psychiatrischer Behandlung und könne seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Das Urteil fällt voraussichtlich am 30. Oktober. An diesem Tag wird auch der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held sein Gutachten vorstellen. Dabei geht es um die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten.