Prozess in Aurich Rentner sollen Drogenfarm in Auricher Innenstadt betrieben haben
Zwei Rentner sollen im Dachgeschoss ihrer Wohnung in der Auricher Innenstadt Cannabis angebaut haben. Das Rauschmittel betrachteten die beiden aber nicht als Droge.
Aurich - Weil sie im Dachgeschoss ihres gemeinsamen Wohnhauses in der Auricher Innenstadt eine Drogenplantage betrieben haben sollen, müssen sich seit Donnerstag zwei 55 und 59 Jahre alte Rentner aus Aurich vor dem Amtsgericht verantworten. Im Januar 2021 hatten Fahnder bei der Durchsuchung des Hauses professionelle Wärmelampen und zehn Cannabispflanzen gefunden. Neun davon standen in voller Blüte, deren Ernte die Staatsanwaltschaft mit rund 250 Gramm auf mehr als 2000 Konsumeinheiten beziffert.
Weil unklar blieb, ob die beiden in der Wohnung gewohnt haben, zu der von der Plantage aus ein Stromkabel führte und sie sich zum Vorwurf der Anklage nicht äußern wollten, konnte ein Urteil nicht gefällt werden. Der Vorsitzende des Schöffengerichts Dr. Markus Gralla verschob die Entscheidung auf einen späteren Termin, an dem nun Zeugen gehört werden sollen. Der Verteidiger des 59-Jährigen hatte in den Akten keine Belege für die Beteiligung seines Mandanten entdecken können und strebt seinen Freispruch an. Eine gemeinsame Wohnung der beiden ziehe nicht automatisch dessen Mitschuld nach sich, argumentierte er.
Angeklagte: Drogen nur „Medizin“
Obwohl beide Angeklagte seit vielen Jahren regelmäßig Marihuana konsumieren, schloss ein psychiatrischer Gutachter die Schuldunfähigkeit zumindest bei dem jüngeren aus. Schließlich erfordere der Betrieb einer Cannabisplantage eine gewisse Aufmerksamkeit und sei im andauernden Rausch nicht zu bewältigen, führte er aus. Dem 59-Jährigen attestierte der Arzt eine schizophrene Psychose, die dieser allerdings durch Medikamente im Griff habe. Der Drogenbedarf beider Angeklagten habe sich im Laufe der Zeit konstant zwischen einem halben und einem Gramm pro Tag eingependelt. Angaben zur Finanzierung ihrer Sucht hätten sie nicht gemacht. Die Angeklagten betrachteten die Droge als „Medizin“. Anzeichen dafür, dass sie bereit für eine Entwöhnung wären, hatte der Arzt nicht feststellen können, Cannabis gehöre zu ihrem Alltag. Der 55-Jährige warte nur noch auf die Legalisierung der Droge. Bei fehlender Krankheitseinsicht sei eine Einweisung in eine Entzugsklinik daher wenig erfolgversprechend.
Die Verhandlung wird am 26. Oktober fortgesetzt.