Osnabrück Warum eine Arbeitspflicht für Asylbewerber nur bedingt hilft
Zu viele Flüchtlinge, zu wenige Arbeitskräfte. Die Länder wollen beide Fliegen mit einer Klappe schlagen: Asylbewerber sollen zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden. Warum das allein zu kurz gedacht ist.
Mit dem „Deutschlandpakt“ zur Bewältigung der Flüchtlingskrise soll es endlich vorangehen: Beim Gipfel an diesem Freitag wollen Bundeskanzler Olaf Scholz, CDU-Chef Friedrich Merz sowie die Sprecher der Ministerpräsidentenkonferenz Boris Rhein (CDU, Hessen) und Stephan Weil (SPD, Niedersachsen) eine gemeinsame Lösung finden. Eine zentrale Forderung vieler Länder: eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für Asylbewerber.
Bislang dürfen Asylsuchende in Deutschland in der Regel erst neun Monate nach ihrer Ankunft arbeiten, in Ausnahmefällen nach drei Monaten. Das ist viel verschenktes Potenzial. Überall werden Arbeitskräfte händeringend gesucht, sei es in der Pflege, in der Gastronomie oder der Instandhaltung öffentlicher Plätze. Warum sollten Asylbewerber nicht ihren Beitrag leisten? Auch sie selbst könnten von der Lösung profitieren: Anstatt untätig zu bleiben, könnten sie sich schneller integrieren.
Das allein wird die Migratationskrise aber nicht lösen. Es bleiben unter anderem die ungelöste Unterbringungsfrage, bei deren Lösung Länder und Kommunen mehr Unterstützung vom Bund brauchen, und die zunehmende Ablehnung von Geflüchteten in der Gesellschaft.
Und dann gibt es ja auch noch die moralische Dimension; eine Pflicht zur Arbeit für Geflüchtete schösse übers Ziel hinaus. Hier geht es schließlich nicht um Arbeitsmaschinen, sondern um Menschen, die zu einem großen Teil gerade Kriegstraumata oder andere Qualen erlitten haben. Sollen sie dazu gezwungen werden, Arbeiten zu verrichten, die sonst keiner machen will – und dann auch noch unbezahlt?
Deutschland muss ohne Ausbeutung von Schutzsuchenden funktionieren. Viel wichtiger wäre es ohnehin, die Asylverfahren zu beschleunigen und abgelehnte Schutzsuchende konsequent abzuschieben.