Urteil des Amtsgerichts Aurich 21-Jähriger muss wegen versuchten Missbrauchs in Wochenendarrest
Ein 21-jähriger Auricher zog bei einem Treffen in Wiesmoor die schlafende Schwester eines Freundes aus und ging dann noch weiter. Warum er trotzdem nicht wegen Vergewaltigung verurteilt wurde.
Aurich - Eine Verwarnung mit Wochenendarrest hat am Dienstag ein 21-jähriger Auricher vom Amtsgericht wegen versuchten sexuellen Missbrauchs erhalten. Richterin Maren Hohensee lehnte eine Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung ab. Entscheidend war für das Urteil unter anderem ein Geräusch der Angeklagten.
Der Angeklagte hatte sich mit einem Freund im Juli vergangenen Jahres bei den Eltern des Freundes in Wiesmoor zum Trinken getroffen. Die 23-jährige Schwester des Freundes und ihre Cousine gesellten sich dazu. Nachdem der Freund betrunken ins Bett ging, begaben sich die drei Übrigen ins Zimmer der Schwester. Dort war die Stimmung zunächst ausgelassen und man bewarf sich mit Kissen und Decken. Davon ermüdet, legten sich alle nacheinander hin: die Cousine auf das Bett, die Schwester auf ein Sofa und der Angeklagte zunächst auf den Boden. Nach einer gewissen Zeit stand dieser wieder auf und legte sich zu der 23-Jährigen. Er streichelte sie am Rücken, öffnete ihren BH und fasste sie an ihre Brüste. Zu diesem Zeitpunkt schlief die junge Frau noch.
Ein Geräusch als Zustimmung gewertet
Hierauf folgte ein Moment, der für das spätere Urteil wichtig war. Der Angeklagte fragte die 23-Jährige, ob er weitermachen solle. Daran erinnerte sie sich jedoch nicht. Laut dem 21-Jährigen machte sie daraufhin ein Geräusch. „Mhm“, gab es der Angeklagte wieder. Das habe er als Zustimmung gewertet. Richterin Hohensee sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass man dieses Geräusch nicht als Verneinung deuten kann. Eine Vergewaltigung läge nur dann vor, wenn die sexuelle Handlung „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“ stattfindet, so das Gesetz. Hohensee sagte zu der 21-Jährigen, es sei entscheidend, welches Signal man anderen gibt. Selbst wenn sie bei der Tat unter Schockstarre gestanden habe, hätte sie ihre Ablehnung deutlich zur Kenntnis bringen müssen, so die Richterin.
Nachdem der 21-Jährige das Geräusch als Zustimmung gewertet hatte, führte er ihr einen Finger ein. Zwischenzeitlich wachte sie auf und ging zusammen mit ihrer Cousine aus dem Zimmer. Der Angeklagte kam einige Minuten später dazu und verabschiedete sich. Der Heimweg mit dem Fahrrad sei ihm im Alkoholrausch schwer gefallen, sagte der Angeklagte. Er pausierte seinen Heimweg und schickte Nachrichten an die 23-Jährige. Neben vielmaligen Entschuldigungen fragte er die junge Frau: „Was hättest Du gesagt, wenn ich gefragt hätte?“
Unreife des Täters spricht für Jugendstrafrecht
Diese Aussage bot Raum für Diskussionen. Die Staatsanwältin und Rechtsanwalt Joachim Müller, der die 23-Jährige vertrat, waren der Ansicht: Der Angeklagte gab mit dieser Aussage zu, die Schwester seines Freundes nicht nach ihrem Einvernehmen gefragt zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten, Arno Saathoff, war anderer Auffassung. Der Angeklagte habe mit der Frage auf mögliche weitere sexuelle Handlungen zum Tatzeitpunkt Bezug genommen.
Die Staatsanwältin forderte am Ende eine Jugendhaftstrafe auf Bewährung wegen versuchter Vergewaltigung.
Für die Entscheidung des Gerichts spielte außerdem die mangelnde Reife des Angeklagten eine Rolle. Er lebt noch bei seinem Vater und wurde nach Abschluss seiner Ausbildung nicht übernommen. Auch sein Konsum von Alkohol und anderen Drogen sprechen laut Richterin Hohensee für ein unreifes Verhalten. Deswegen wandte sie das mildere Jugendstrafrecht an.
Hohensee sagte, bei diesem Vorfall in einer alkoholseligen Nacht habe es keinen wirklichen Täter und kein Opfer gegeben.
Neben der Verwarnung wurde er zu einem Wochenendarrest und einer Maßnahme zum Nachdenken über sein Sexualverhalten verurteilt.