Prozess nach Überfall Schwangere Spielhallen-Mitarbeiterin mit Schlagstock bedroht
Vor dem Landgericht Aurich begann die Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Räuber. Sie sollen in Ostrhauderfehn 650 Euro erbeutet haben.
Aurich/Ostrhauderfehn - Weil sie im November 2022 eine Spielhalle in Ostrhauderfehn überfallen haben sollen, stehen seit Dienstag zwei 28-jährige Männer vor dem Landgericht Aurich. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie bei ihrem nächtlichen Raubzug 650 Euro erbeutet haben.
Ungewöhnlich scharf zeigen die Bilder der Überwachungskameras, wie zwei maskierte Männer den Laden betreten. Einer der Räuber bedroht die Mitarbeiterin hinter dem Tresen mit einer Art Schlagstock und hält ein Küchenmesser hinter dem Rücken. Er zwingt die Frau, die Kasse zu öffnen, stopft Geld in eine Tasche und nimmt beim Verlassen der Halle das Handy der Frau an sich. Sein Mittäter steht während des Überfalls an der Eingangstüre Schmiere.
Mitarbeiterin in Sorge um ihr ungeborenes Kind
Die Mitarbeiterin berichtete, sie habe gerade ihre Spätschicht beenden wollen, als die ihr nicht bekannten Männer hereingekommen seien. Sie sei schockiert gewesen, weil sie schwanger gewesen sei und sich um ihr Kind gesorgt habe, darum sei sie den Anweisungen des Mannes gefolgt.
Zunächst war die Polizei bei der Fahndung nach den Tätern im Dunkeln geblieben, bis sie einen anonymen Hinweis auf die Angeklagten erhalten hatte. Ein ihr unbekannter Gast hatte sich bei der Besitzerin der Spielhalle gemeldet und berichtet, er habe auf einer Weihnachtsfeier die Angeklagten mit ihrer Tat protzen hören. Den Namen des Tippgebers hatte die Frau nicht genannt.
Auf Handy nach „Strafen für Raubüberfall“ gesucht
Bei der darauffolgenden Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten hatten Ermittler sowohl ein auffällig rotes Küchenmesser als auch eine außergewöhnliche Tasche mit Aufschrift gefunden, ähnlich den auf den Videos sichtbaren. Auch eine Arbeitshose fand sich in der Wohnung, so wie die Räuber sie getragen hatten.
Die Auswertung der Handys der Angeklagten hatte ergeben, dass sie zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts gewesen waren. Im Verlauf der Suchmaschine hatten sich einschlägige Begriffe wie „Strafen für Raubüberfall“ oder „Beute Raubüberfall Spielothek“ gefunden. Knapp drei Stunden nach der Tat war ein Presseartikel zum Überfall abgefragt worden.
Angeklagte weisen Schuld von sich
Die Angeklagten sind Freunde seit Kindertagen. Beide wollten sich zunächst nicht zur Sache äußern, reagierten dann aber doch auf einzelne Aspekte des Verfahrens. So vermutete einer von ihnen, der anonyme Hinweisgeber selbst könne gemeinsam mit seinem Mitangeklagten der Täter sein, der durch die Beschuldigung von sich habe ablenken wollen. Er sei nie auf einer Weihnachtsfeier gewesen. Der andere Angeklagte ließ über seinen Verteidiger jede Tatbeteiligung bestreiten.
Die Verhandlung wird am 19. Oktober fortgesetzt. Dann sollen unter anderem der mutmaßliche Tippgeber und die Besitzerin der Spielothek gehört werden. Diese „Büchse der Pandora werden wir öffnen“, stellte Kammervorsitzender Björn Raap in Aussicht.