Oldenburg Prozessauftakt: Eltern sollen Baby in Delmenhorst schwer misshandelt haben
Ein Kind wurde wohl geschüttelt und ist jetzt schwer behindert. Die angeklagten Eltern bestreiten alle Vorwürfe. Das Sorgerecht wurde ihnen aber längst entzogen.
Werden Ärzte gefragt, was Babys nie passieren darf, lautet die Antwort oft: „Geschüttelt werden.“ Ein Baby kann seinen Kopf nicht halten, die Erschütterungen durch das Hin- und Herschlackern können zu verheerenden Hirnverletzungen führen, zu Behinderungen höchsten Grades, sogar bis zum Tod. Zwei von mehreren Seiten als „liebevoll“ beschriebene Eltern sollen im Jahr 2019 in Delmenhorst ihr damals sieben Monate altes Baby dennoch geschüttelt haben. Das Kind gilt heute als zu 70 Prozent behindert. Es lebt bei Pflegeeltern, den leiblichen Eltern, heute 39 und 36 Jahre alt, wurde das Sorgerecht entzogen – sehen dürfen sie ihr Kind alle halbe Jahre für eine halbe Stunde. Seit Montag läuft der Prozess vor dem Landgericht Oldenburg gegen sie – angeklagt der schweren Körperverletzung mit einer das Leben gefährdenden Behandlung. Zum Auftakt haben die Eltern alle Vorwürfe bestritten.
Auffällig: Beide können eine Vergangenheit aufweisen, die eher nicht zum Vorwurf passt. Die 36-Jährige ist Pädagogin, der 39-Jährige war als mehrfacher und erfahrener Vater in die Beziehung mit der Mitangeklagten gegangen. Beide hätten bei dieser Vita wissen müssen, wie sorgsam Babys zu behandeln sind. Aber: In den vielen Gesprächen mit Ärzten und Jugendamt in den Wochen nach den möglichen Taten sowie auch im Sorgerechtsprozess hatten beide angegeben, das Kind vielleicht doch mal „geschüttelt“ oder „wachgerüttelt“ zu haben. Und einmal hatte eine Krankenschwester einen derartigen Vorfall wahrgenommen.
Die Geschichte zum Fall beginnt im Januar 2019. Das Baby habe sich erbrochen, dann nicht mehr geatmet, erinnerte sich die Mutter, damals voller Sorge: „Ich dachte, das Kind ist tot.“ Der Vater sagte, er habe versucht, es mit einer Mund-zu-Mund-Beatmung wiederzubeleben. Aber erst im Auto auf dem Weg ins Krankenhaus sei es wieder zu sich gekommen.
In der Delmenhorster Klinik stellten die Ärzte die schwere Hirnverletzung fest und auch den Verdacht, das Baby sei geschüttelt worden. Eine Kinderklinik in Bremen übernahm die weitere, langwierige stationäre Behandlung, parallel schaltete sich das Jugendamt ein. Von mehreren Stellen, hieß es, sei den Eltern – die in all dieser Zeit fast pausenlos bei ihrem Kind gewesen sein sollen – erklärt worden, dass ruckartige Bewegungen zu weiteren, schweren gesundheitlichen Schäden führen könnten. Und doch kam es Ende April zum erneuten Vorfall.
Die Krankenschwester war mit dem stationär behandelten Kind und dem Verdacht der Kindesmisshandlung vertraut. Eigentlich sei die Mutter immer bemüht gewesen, schilderte sie als Zeugin, doch dann sah sie, wie die 36-Jährige das schreiende Baby im Arm schnell und „ruckartig“ von oben nach unten bewegt habe. Die Mutter bestreitet das: Sie habe ihr Kind nur hin- und hergewogen – viel langsamer als von der Zeugin dargestellt und auch seitlich, nicht von oben nach unten.
Für den ersten Vorfall von Januar 2019 ist allein der Vater angeklagt. Er habe das Kind auch im Wiederbelebungsversuch nicht „wachgerüttelt“, beteuerte er. Gegenüber Jugendamt und Familiengericht habe er das Wort genannt, weil er sich durch die Vielzahl der Gespräche unter Druck gesetzt gefühlt habe. Doch das sei eine Falschaussage gewesen, sagte er jetzt. Aktenkundig ist aber auch seine frühzeitige Erklärung, wie es auch zu den Schäden im Gehirn seines Kindes gekommen sein könnte: durch einen Sturz etwa eine Woche vor dem ersten Notfall.
Die Justiz tut sich schwer. Familienrechtlich hatte es zwar schon im Sommer 2019 die Entscheidung gegeben, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben. Der strafrechtliche Vorwurf aber benötigte über vier Jahre bis zum Prozess. Und die zuständige 4. Strafkammer ließ einen weiteren, dritten Anklagepunkt gar nicht zu, der besagte, dass die Eltern ihr Kind nicht mit ausreichender Nahrung versorgt hatten. Abwegig, fand die Kammer: Die Eltern hatten nämlich sogar eine Ernährungsberaterin konsultiert, als das Baby immer schlechter gegessen hatte. Freisprüche oder Verurteilungen? Die Kammer will noch in diesem Monat ihre Urteile fällen.