Hamburg/Berlin  Landkreise fordern: Kein Bürgergeld mehr für künftige Flüchtlinge aus Ukraine

Dirk Fisser, Marie Busse, Tobias Schmidt
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Von Dirk Fisser, Marie Busse, Tobias Schmidt
| 07.10.2023 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Nach der Diskussion um Leistungen für Asylbewerber geht es jetzt auch um Hilfen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sollte künftigen Flüchtlingen kein Bürgergeld mehr gezahlt werden? Foto: dpa-Zentralbild
Nach der Diskussion um Leistungen für Asylbewerber geht es jetzt auch um Hilfen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sollte künftigen Flüchtlingen kein Bürgergeld mehr gezahlt werden? Foto: dpa-Zentralbild
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Deutschland diskutiert: Welche Leistungen sollen Flüchtlinge auf welche Art erhalten? Der Spitzenverband der Landkreise hinterfragt jetzt Bürgergeld-Zahlungen an künftige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Wer nach Deutschland flieht, hat Anspruch auf Unterstützung des Staates. Wie die ausfällt, hängt aber stark davon ab, woher der Flüchtling kommt. Deutschland unterscheidet zwischen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und Asylbewerbern.

Letztere dürfen ihren Wohnsitz nicht frei wählen, können nicht ohne Weiteres eine Arbeit aufnehmen und bekommen Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das garantiert Unterkunft, Verpflegung und – je nach Bundesland und Kommune – ein Taschengeld, das in bar oder als Gutschein ausgezahlt wird: Im Falle eines alleinstehenden Erwachsenen in einer Sammelunterkunft sind das in der Regel 182 Euro, mit denen Dinge des persönlichen Bedarfs gekauft werden können.

Genau darum wird gestritten: Lockt diese Summe Flüchtlinge nach Deutschland? Überweisen sie das Geld in die Heimat oder an Schleuser? Die FDP fordert eine Umstellung des Systems auf Geldkarten.

Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine galt all das bislang nicht. Sie dürfen sich frei in Deutschland und Europa bewegen und können eine Arbeit aufnehmen. Falls nicht, haben sie Anspruch auf Bürgergeld. Das bedeutet potenziell deutlich höhere Zahlungen als bei Asylbewerbern. Eine alleinstehende Person hat derzeit Anspruch auf 502 Euro Bürgergeld im Monat.

Deutschlands Landkreise fordern jetzt Leistungskürzungen. „Neu nach Deutschland kommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten nicht mehr unmittelbar Bürgergeld erhalten, sondern künftig wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz”, sagte Landkreistag-Präsident Reinhard Sager unserer Redaktion. Auf diese Position habe sich das Spitzengremium der 294 deutschen Landkreise vor wenigen Tagen geeinigt.

Der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, hält diese Forderung für unrealistisch: „Das hätte eine Zwei-Klassengesellschaft der ukrainischen Flüchtlinge zur Folge und widerspricht jeder rechtlichen Gleichstellung”, sagte er unserer Redaktion. Alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge erhielten den gleichen Schutzstatus, weil sie aus den gleichen Gründen geflohen seien. „Es kann keinen Stichtag geben, der das ändert”, sagte er. Die Forderung sei nichts anderes, als ein politischer Schachzug auf Kosten der Flüchtlinge.  Der Landkreistag warnt seit Monaten vor Überlastungen durch eine steigende Zahl an Flüchtlingen. Auch die Interessenvertretung der Landkreise fordert, Geld- auf Sachleistungen bei Asylbewerbern umzustellen. Zudem sollte eine Arbeitspflicht für Geflüchtete eingeführt werden.

Bundesweit beklagen Verwaltungen, mit der aktuellen Lage überfordert zu sein. Allein in diesem Jahr wurden deutlich mehr als 200.000 Asylanträge gestellt. Zudem sind viele der 1,1 Millionen Ukrainer auf Unterstützung angewiesen, die seit Kriegsausbruch nach Deutschland geflohen sind.

Der Zuzug aus dem osteuropäischen Land war in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen. Nichtsdestotrotz hat der Europäische Rat kürzlich den Weg geebnet für eine Verlängerung des Schutzstatus für Ukrainer bis März 2025. Sollte Russland also eine erneute Großoffensive starten, könnten die Bürger des Landes relativ unkompliziert in Europa Schutz finden.

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