Prozess vor dem Amtsgericht  Haftstrafen nach Schlägen hinter Auricher Einkaufscenter

Marian Bornemann
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Von Marian Bornemann
| 05.10.2023 15:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
An diesem Eingang des Carolinenhofs eskalierte der Streit. Foto: Lasse Paulsen
An diesem Eingang des Carolinenhofs eskalierte der Streit. Foto: Lasse Paulsen
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Vier Männer standen vor Gericht. Drei von ihnen erhielten vom Richter nochmals eine Chance – und der vierte kam frei. Die Videoaufzeichnung war zu schlecht.

Aurich - Zwei Männer geraten hinter dem Carolinenhof in Streit, am Ende liegt einer bewusstlos am Boden. Der Täter und seine drei Freunde flüchten. Zwei von ihnen sind nur vor dem Amtsgericht Aurich zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Rekonstruktion der Tat gestaltete sich vor Gericht schwierig. Die Aussagen widersprachen sich, und auch ein Videobeweis funktionierte nicht.

Trotzdem hatte Richter Breuker am Ende keine Zweifel. Der 22-jährige Haupttäter hat sich der leichten Körperverletzung schuldig gemacht. Geldstrafen hätten laut Richter Breuker in der Vergangenheit bei dem 22-Jährigen keine Wirkung gezeigt, wie ein Blick in sein Vorstrafenregister zeigte. „Das Damoklesschwert der Freiheitsstrafe soll nun von weiteren Straftaten abhalten“, so Breuker. Der 22-Jährige wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch die Mitangeklagten sind keine unbeschriebenen Blätter. Alle haben Einträge im zentralen Strafregister. Die zweite Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Monaten ausgesetzt zur Bewährung erging gegen einen 30-Jährigen. Der stand zum Zeitpunkt der Tat noch unter Bewährungsauflagen. Er hätte dem Opfer helfen müssen. Richter Breuker hatte zwar Verständnis, dass der 30-Jährige nicht wieder in Probleme geraten wollte. Dennoch hätte er mindestens die Polizei verständigen müssen. Zudem war er der Einzige der Angeklagten, der bei der Tat nüchtern war.

Erinnerungslücken und Probleme beim Videobeweis

Die Trunkenheit am Tatabend erschwerte für die anderen drei die Erinnerung. Einer von ihnen war nach eigener Aussage so betrunken, dass er gestützt werden musste. Keiner von ihnen wusste, warum der Streit anfing und was den Schlag auslöste, auch nicht das Opfer und eine weitere Zeugin. Beide widersprachen sich in ihren Aussagen. Das 19-jährige Opfer wollte laut seiner Aussage einem torkelnden Mann helfen. Die Zeugin sagte wiederum, der 19-Jährige hatte einen Mann angepöbelt. Daraufhin sei der Streit entbrannt.

Auch wussten das Opfer und die Zeugin nicht mehr, wer den Schlag gesetzt hat. Ob der 19-Jährige von vorne oder hinten geschlagen wurde und wie der Täter aussah, wusste er nicht mehr. Einziger Anhaltspunkt war das Geständnis des 22-Jährigen. Zwischenzeitlich stand noch der Vorwurf von weiteren Schlägen und Tritten im Raum. Richter Breuker wollte dafür auf die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera zurückgreifen. Das Abspielen im Gerichtssaal bereitete aber Probleme. Nur verzerrte und stockende Bilder waren zu sehen. „Das kann ich auf diesem blöden Video nicht erkennen“, kommentierte Richter Breuker die Aufnahmen.

Freispruch wegen unzureichender Beweise

Dieses Problem war für Breuker auch das Hauptargument für den Freispruch gegen einen 23-jährigen Angeklagten. Seine Anwesenheit bei der Tat könne nicht sicher nachgewiesen werden. Die Aufzeichnungen seien dafür unzureichend. Außerdem sei der 23-Jährige so stark alkoholisiert gewesen, dass er keine Hilfe hätte leisten können. Ein 19-jähriger Mitangeklagter wurde zudem wegen unterlassener Hilfeleistung von Richter Breuker verwarnt. Er hätte „dazwischen gehen müssen“, so Breuker. Er habe zwar Einträge im Strafregister, sei aber noch nie verurteilt worden. An die Verwarnung ist geknüpft, dass er an einer Maßnahme zur Gewaltprävention teilnimmt.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer höhere Haftstrafen zwischen sieben und acht Monaten, eine Geldstrafe sowie eine Verwarnung. Der Verteidiger Holger Klattenberg sprach sich wiederum für den Freispruch des 23-Jährigen aus. Verteidiger Michael Schmidt sagte zu den Forderungen gegenüber dem 30-Jährigen: „Der Antrag der Staatsanwaltschaft hat mich sprachlos gemacht.“ Er forderte auch einen Freispruch.

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