Tierquälerei  Landwirt ließ Kuh trotz Schmerzen transportieren

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 04.10.2023 13:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Rinder werden auf einem Lastwagen transportiert. Foto: Ulrich Perrey/DPA
Rinder werden auf einem Lastwagen transportiert. Foto: Ulrich Perrey/DPA
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Weil er eine Kuh trotz starker Schmerzen transportieren ließ, stand ein Krummhörner Landwirt vor Gericht. Am Ende muss er doppelt so viel zahlen, wie zunächst geurteilt – und sieht das als Erfolg.

Aurich/Krummhörn - Weil er eine seiner Kühe schwerverletzt zum Schlachthof hat transportieren lassen, musste sich ein Landwirt aus der Krummhörn am Mittwoch wegen Tierquälerei vor dem Auricher Landgericht verantworten. Der 56-Jährige hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Emden eingelegt, das ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro verurteilt hatte.

Die Dritte Kleine Strafkammer um Richterin Rath stellte das Verfahren gegen eine Auflage von 5000 Euro vorläufig ein. Nach Aktenlage erscheine das Urteil aus erster Instanz durchaus schlüssig, begründete Rath die Entscheidung der Kammer. Jedoch habe der Landwirt, anders als in ähnlichen Fällen, in denen verendete Tiere vorgefunden worden seien, selbst einen Tierarzt herbeigezogen. Auch sei nur ein einzelnes Tier zu Schaden gekommen.

Doppelte Geldauflage, dafür aber nicht vorbestraft

Nur auf den ersten Blick ist der Angeklagte damit schlechter weggekommen als nach dem erstinstanzlichen Urteil. Zwar muss er doppelt so viel zahlen als zunächst vom Amtsgericht geurteilt. Hat er die Summe vollständig bezahlt, wird das Verfahren aber endgültig und ohne Eintrag ins Bundeszentralregister eingestellt. Er gilt somit als nicht vorbestraft. Das Geld kommt zwei gemeinnützigen Tierschutzorganisationen zugute.

Der 56-Jährige hatte die Kuh im Oktober 2019 mehrmals von einem Tierarzt behandeln lassen, weil sie an einer schmerzhaften Entzündung an einer ihrer Klauen erkrankt war. Nachdem sich ihr Zustand nicht verbessert hatte, hatte er sie Anfang November zum Schlachthof nach Oldenburg transportieren lassen, obwohl sie laut Urteil des Amtsgerichts unter „hochgradigen Schmerzen“ gelitten habe.

Landwirt räumt Fehler ein

Vor dem Landgericht räumte der Angeklagte seinen Fehler ein. Er habe sich sicher gefühlt, weil ein Tierarzt kurz vor dem Transport keine Bedenken angemeldet habe. Dass seine Kuh derart hat leiden müssen, bedauerte er sehr. „Das hat das Tier nicht verdient, es tut mir leid“, erklärte er. Er habe entscheiden müssen, ob er die verletzte Kuh in den Stall stellen und es damit einer untergeordneten Rangordnung unter den Kühen aussetzen oder sie gleich zum Schlachthof überführen lassen solle. Wäre es Sommer gewesen, wäre es leichter gewesen, das Tier von den anderen zu separieren.

Nach anfänglichem Zögern stimmte die Staatsanwältin aus Oldenburg der Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen zu. Sie hatte die Anklage auch in der ersten Instanz vertreten und sich damals dagegengestellt. Sie habe den Landwirt damals als „ziemlich uneinsichtig“ bezüglich der Aufarbeitung des Vorfalls erlebt, erklärte sie. In der Berufungsverhandlung hatte der Landwirt jedoch die volle Verantwortung für seine Fehleinschätzung übernommen.

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