Ärger um Abrechnungen EWE-Kunden müssen Verzug laut Verbraucherzentrale nicht hinnehmen
Die EWE ist seit Monaten im Verzug bei der Erstellung von Jahresabrechnungen. Das müssen die Kunden nicht so einfach hinnehmen, sagt die Verbraucherzentrale.
Aurich/Oldenburg - Es ist ein andauerndes Ärgernis für viele Kunden von Energieversorgern: Seit Monaten sind viele Unternehmen in Verzug beim Erstellen der Jahresabrechnungen. In Ostfriesland fällt besonders der Oldenburger Energieversorger EWE auf. Als Grundversorger in der Region hat er die meisten Kunden. Viele von ihnen warten auf ihre Jahresabrechnungen. Bis September hätten eigentlich alle Altlasten abgebaut werden sollen. Ein Ziel, das nicht erreicht wurde. In der vorigen Woche hatte ein EWE-Sprecher auf ON-Anfrage gesagt, dass einige Kunden noch ein paar Wochen würden warten müssen. Als Grund nannte er die Energiepreisbremsen der Bundesregierung, die in die Abrechnungssoftware eingepflegt werden müssten.
Ein Problem, das laut Mareke Eilers, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aurich, natürlich alle Energieversorger in Deutschland hätten. Es gebe aber Kandidaten, die negativ auffielen. Die EWE sei nicht alleine damit, die Rechnungen nicht pünktlich erstellen zu können. „Das ist aber nicht das Problem der Verbraucher“, so Eilers. Sie hätten durchaus Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.
„Recht auf Verzugszinsen“
Das sei insbesondere dann zu überlegen, wenn Verbraucher eine Rückzahlung erwarten würden. „Natürlich gibt es dann ein Recht auf Verzugszinsen durch den Energieversorger.“ Genau das hatte EWE-Sprecher Mathias Radowski im August gegenüber den ON aber ausgeschlossen. Die EWE werde keine Zinsen fordern, wenn Kunden ihre Rechnungen wegen der verspäteten Abrechnung erst mit Verzug zahlen würden. Die EWE werde aber auch keine Guthabenzinsen an jene Kunden zahlen, die auf eine Rückzahlung warten würden.
Das müssen Kunden laut Mareke Eilers nicht hinnehmen. „Wenn ein Jahr vorüber ist, muss jeder Energieversorger eine Abrechnung erstellen.“ Dafür habe er sechs Wochen Zeit. Geschehe nichts, sollten Kunden eine Abrechnung anmahnen, am besten mit einem Einwurfeinschreiben. Mit einem solchen Nachweis sei es später einfacher zu argumentieren. Musterbriefe gebe es auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
Kunden können Zahlungen aussetzen
Kunden hätten sogar das Recht, die Abschlagszahlungen auszusetzen. Denn in den Jahresabrechnungen würden immer zwölf Abschlagszahlungen genannt. Wenn diese gezahlt worden seien und es gebe keine neue Abrechnung, könne der Kunde die Zahlungen einstellen, so Eilers. Er könne nicht in Verzug geraten, weil es ja keine Jahresabrechnung gebe. Die EWE als Grundversorger dürfe aber auch die Lieferung von Strom und Gas nicht einstellen.
Zwei Dinge sollten Kunden bei dieser Vorgehensweise aber beachten. Zum einen sollten sie laut Mareke Eilers den Energieversorger über das Vorgehen in Kenntnis setzen. Zum anderen sollten sie Geld zur Seite legen. Denn es werde ja irgendwann eine Abrechnung geben. „Darin sind dann vielleicht nur noch sechs Zahlungsziele für die Abschläge enthalten.“ Das heißt, die monatlichen Abschlagszahlungen würden dann für die neue Abrechnungsperiode doppelt so hoch ausfallen.
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