30-Jähriger vor Gericht Mitten in der Nacht auf der Straße vergewaltigt
Ein 30-Jähriger soll im April in der Norder Innenstadt eine ihm unbekannte junge Frau vergewaltigt haben. Nun wird ihm vor dem Landgericht Aurich der Prozess gemacht.
Aurich/Norden - Die Anklageschrift klingt wie ein Wirklichkeit gewordener Albtraum: In der Norder Innenstadt soll ein 30-Jähriger in der Nacht zum 6. April eine ihm unbekannte junge Frau in einem Hauseingang vergewaltigt haben. Währenddessen habe er sie gewürgt und ihr gedroht, sie umzubringen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Aurich. Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung wird seit Montag vor dem Landgericht Aurich gegen den Mann verhandelt.
Laut Anklageschrift traf der mutmaßliche Täter am 6. April um 2.35 Uhr das spätere Opfer zufällig in der Osterstraße und fragte die Frau, ob sie mit ihm eine rauchen wolle. Beim Rauchen habe er sie aufgefordert, sich auszuziehen, sonst bringe er sie um. Nachdem sich die Frau geweigert habe, habe er sie entkleidet, sie gewürgt und erneut gedroht, sie umzubringen. Als sie nackt vor ihm gelegen habe, habe er sich seiner Kleidung entledigt und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Während der Vergewaltigung habe er ihr mit einer Hand die Kehle zugedrückt. Erst als nach etwa zehn Minuten ein Zeuge hinzukam, habe der Angeklagte von dem Opfer abgelassen.
Der Angeklagte will sich äußern
Der mutmaßliche Vergewaltiger war nach der Tat zunächst in Untersuchungshaft gekommen. Am 17. April ordnete das Amtsgericht Norden die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich der 30-Jährige, der aus Eritrea stammt, keinen Schulabschluss hat und seinerzeit in Norden als Putzmann arbeitete, noch nicht zu den Vorwürfen. Das werde er beim Fortsetzungstermin am 16. Oktober tun, kündigte Verteidiger Michael Schmidt an. Erst dann wird der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held am Prozess teilnehmen. Der Psychiater wird unter anderem die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen.
Die Verhandlung am Montag war somit schnell beendet. Der Termin am Brückentag war nur deshalb anberaumt worden, weil laut Strafprozessordnung innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Untersuchungshaft die Hauptverhandlung beginnen muss – also spätestens am 6. Oktober.
Die Geschädigte tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie war zum Prozessauftakt nicht erschienen und ließ sich von einer Rechtsanwältin vertreten. Wie sich herausstellte, war dem Angeklagten die Anklageschrift nicht in dessen Muttersprache zugestellt worden. Dies soll nun bis zum Fortsetzungstermin am 16. Oktober nachgeholt werden. Während der Verhandlung steht dem Angeklagten ein Dolmetscher zur Verfügung. Der 30-Jährige spricht aber auch selbst Deutsch.