Strafprozess  Marienhafer belästigte im Wahn die Polizei

| | 27.09.2023 18:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Obwohl er sich nachweislich nicht in einer Notlage befand, wählte ein Marienhafer die 110 und machte sich damit strafbar. Foto: DPA
Obwohl er sich nachweislich nicht in einer Notlage befand, wählte ein Marienhafer die 110 und machte sich damit strafbar. Foto: DPA
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Psychisch kranker 41-Jähriger missbrauchte wiederholt den Notruf. Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht Norden verantworten.

Norden/Marienhafe - Im Wahn wählte er die 110 – und das nicht nur einmal. Wiederholt hat ein 41-jähriger Marienhafer im Oktober vergangenen Jahres an mehreren Tagen bei der Polizei angerufen, obwohl er deren Hilfe nicht brauchte. Wie ein Sachverständiger feststellte, leidet der arbeitslose Maurer an einer Psychose und ist zeitweise von Angstzuständen getrieben.

Für den Missbrauch des Notrufs und einen Ladendiebstahl, den er in einem Marienhafer Supermarkt beging, musste sich der gebürtige Norder am Mittwoch vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Strafrichter Frank Meyer sprach ihn in allen angeklagten Fällen schuldig und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro (900 Euro). Meyer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, der Norder Rechtsanwalt Klaas H. Kempe, hatte 40 Tagessätze gefordert.

Immer wieder – meist um Mitternacht – hatte sein Mandant die Beamten grundlos behelligt, in dem er mit seinem Festnetztelefon die Notrufnummer 110 wählte. Mal beschwerte er sich über ruhestörenden Lärm, mal suchte er seinen angeblich entlaufenen Hund. Bei einigen Anrufen meldete sich der Angeklagte mit falschem Namen.

Polizei kassierte Telefon ein

Irgendwann reichte es den Ordnungshütern. Eine Streife machte den Marienhafer ausfindig und nahm ihm sein Telefon weg. „Da war Ruhe“, sagte eine als Zeugin gehörte Polizistin. Nicht nur sie berichtete davon, dass der Angeklagte in einer merkwürdigen Verfassung gewesen sei. „Er war in Feierlaune“, sagte sie. Auch eine Kassiererin, die den 41-Jährigen dabei beobachtete, wie dieser ein Päckchen Tabak im Wert von 5,30 Euro mitgehen ließ, stellte Ähnliches fest. „Er war nicht bei Sinnen, guckte durch mich hindurch“, schilderte sie.

Er habe unter Alkoholeinfluss gestanden, sagte der Angeklagte, der alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe einräumte. „Mir ging es psychisch nicht gut“, sagte der geschiedene Vater eines Sohnes.

Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Mittwoch ein vorbestrafter Brookmerlander verantworten. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Mittwoch ein vorbestrafter Brookmerlander verantworten. Foto: Thomas Dirks

Der Direktor des Zentrums für Psychiatrie der Ubbo-Emmius-Klinik, Dr. Egbert Held, der als medizinischer Gutachter aussagte, bescheinigte dem Angeklagten nicht nur eine Suchterkrankung, sondern auch eine Psychose. Der 41-Jährige leide an „Ängsten mit hohem Bedrohungsgehalt“ und handelte in allen angeklagten Fällen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, so Held, der dem Angeklagten dringend zu einer Therapie riet. In fachärztlicher Behandlung sei er bereits seit Längerem, berichtete der Angeklagte.

Genutzt hat es bisher offenbar noch nicht viel. Denn gerade einmal gut ein Jahr ist es her, da stand der Marienhafer zuletzt vor Gericht. Auch damals, im Mai 2022, ging es um Missbrauch von Notrufen und falsche Verdächtigungen. Im Oktober 2020 hatte der Brookmerlander mehrfach den Notruf gewählt und dabei jeweils behauptet, eine ihm bekannte Frau verabreiche ihrer Tochter Heroin, was aber nicht stimmte. Auch damals gab er an, an einer Psychose zu leiden. Auch damals kam ein medizinischer Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte in seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Richter rät zur Therapie

„Mein Mandant steht neben sich“, sagte Verteidiger Kempe und plädierte wegen der verminderten Schuldfähigkeit auf eine geringere Geldstrafe. Statt 60 Tagessätze forderte er, 40 Tagessätze zu je 15 Euro (600 Euro) gegen den Bürgergeld-Empfänger zu verhängen.

Richter Meyer mochte dem nicht folgen und verwies zur Begründung auf das Vorstrafenregister des Angeklagten und die jüngste Verurteilung aus 2022. „So was ist nicht okay“, sagte er an den Angeklagten gerichtet. „Das ist doof für die Polizei, die anderes zu tun hat. Das kostet nur Zeit und Nerven“, sagte Meyer, der dem Marienhafer riet, schnell von Alkohol und Drogen loszukommen.

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