Milderes Urteil für Auricher Stalker zeigt Reue – Staatsanwalt glaubt ihm nicht
Nach einem Einspruch erhielt ein wegen Stalkings verurteilter Auricher eine mildere Strafe. Vor Gericht zeigte er Reue – was ihm der Staatsanwalt aber nicht abnahm.
Aurich - Durch seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl konnte ein 43-Jähriger aus Aurich seine Strafe um zwei Monate reduzieren. Weil er seine Ex-Lebensgefährtin mit zahllosen Textnachrichten sowie mit Anrufen malträtiert hatte, wurde er am Mittwoch vom Amtsgericht in Aurich wegen Nachstellung, im Volksmund besser bekannt als Stalking, zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er 400 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Mit dem Strafbefehl war er noch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er die Frau darüber hinaus bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße unflätig beschimpft und mit dem Tode bedroht haben sollte. Diesen Vorwurf wies der Angeklagte jedoch entschieden von sich. In Gegenwart seiner Tochter hätte er sich nie derart geäußert, erklärte er. Die übrigen Vorwürfe räumte er jedoch unumwunden ein. Auch habe er der Frau Briefe, Zettelchen und Blumen vor die Tür gelegt. Ihm sei die Trennung sehr schwergefallen, gab er zur Begründung an. Er habe mit der Frau eine langjährige Beziehung in einer Patchwork-Familie gepflegt, in der sie einen Sohn und er eine Tochter mitgebracht habe. Gemeinsam hätten sie ein weiteres Kind. Nach der Trennung sei ihm der Umgang mit diesem zunehmend erschwert worden, weshalb er trotz Verbots immer wieder den Kontakt zu seiner Ex gesucht habe. „Ich wollte einfach nur ein friedliches Verhältnis haben“, führte er aus. Inzwischen habe er sich psychologische Hilfe gesucht, um die Trennung zu verarbeiten.
Staatsanwalt wollte Auricher ins Gefängnis schicken
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine siebenmonatige Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Zwar würdigte er das Geständnis des Angeklagten, allerdings hegte er wenig Hoffnung auf ein zukünftig geändertes Verhalten. Der Angeklagte sei bereits einschlägig vorbestraft und habe zur Tatzeit unter laufender Bewährung gestanden, dennoch habe er nur einen Monat nach seiner letzten Verurteilung der Frau erneut nachgestellt, begründete er seinen Antrag.
Weil der schwerste Punkt der Anklage entfallen war, war es für die Verteidigung hingegen selbstverständlich, die Bewährung zu gewähren, wie es im Strafbefehl vorgesehen war. Auch Richter Hartmann erkannte die Einlassungen des Angeklagten als glaubwürdig und von Reue getragen. Er verwies auf die Akten in dieser Familienangelegenheit, in denen immer wieder von gegenseitigen Provokationen die Rede gewesen sei. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass die Frau aufgrund seines Geständnisses als Zeugin nicht mehr hatte gehört werden müssen und es seit dem Vorfall keine weiteren Vorkommnisse gegeben habe.