Neuer Prozess nach Rechtsfehler Norder jetzt endgültig wegen 500-fachen Missbrauchs verurteilt
Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil gegen den Norder wegen eines Rechtsfehlers einkassiert. Jetzt mussten Opfer und Täter sich erneut vor dem Auricher Landgericht begegnen.
Aurich/Norden - Wegen 500-fachen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter ist ein Norder jetzt endgültig zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Weil alle Parteien auf eine Revision verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig. Es ist bereits das zweite Mal, dass gegen den Mann in diesem Fall ein Urteil gesprochen wurde. Das ursprüngliche Urteil hatte der Bundesgerichtshof nach einer Revision des Verurteilten wegen eines Rechtsfehlers einkassiert. Deshalb begegneten Täter und Opfer sich am Landgericht Aurich.
Mit im Verhandlungssaal waren neben der mittlerweile getrennt lebenden Ehefrau des Angeklagten auch die mittlerweile 25-jährige Stieftochter, die als Nebenklägerin im Verfahren auftrat. Sowohl Mutter als auch Tochter waren von der Situation um das erneute Verfahren sichtlich gezeichnet. Schon im Vorfeld liefen der Mutter Tränen über die Wangen. Ganz in schwarz gekleidet, mit blasser Haut, einen Ball in der Hand, an dem sie sich festhalten konnte, machte die Tochter den Eindruck einer gebrochenen Frau. Sie wurde neben ihrer Anwältin von einer psychosozialen Prozessbegleiterin unterstützt.
Gericht musste Beziehung zwischen Täter und Opfer klären
Auch der Angeklagte war sichtlich nervös, fuhr sich immer wieder durch die Haare, wusste nicht wohin mit seinen Händen, lockerte immer wieder die Schultern. Als seine Stieftochter den Gerichtssaal betrat, wendete er den Blick bewusst ab und vermied den Augenkontakt mit seinem Opfer. Das hielt ihn aber nicht davon ab, im Verfahren für sich zu kämpfen. Trotz bekundeter Reue sagte er vor Gericht, seine Stieftochter habe von Anfang an sehr stark auch zu ihm den körperlichen Kontakt gesucht, sei ihm nach der Arbeit zur Begrüßung in die Arme gesprungen. An Sonntagmorgenden sei sie zum Kuscheln mit der Mutter ins elterliche Bett gekommen. Dieses Verhalten des Mädchens habe er „missinterpretiert“, so der Angeklagte. Außerdem habe seine Stieftochter aber auch schnell weibliche Merkmale wie „eine große Oberweite und ein breites Becken“ entwickelt, versuchte er weiter zu erklären.
Die Frage, die das Gericht am Freitag eigentlich zu klären versuchte: Wie war die Beziehung von Vater und Stieftochter abseits der abscheulichen Taten? Mutter und Tochter wollten dazu zunächst nicht aussagen. Die Mutter ließ aber die Verlesung ihrer polizeilichen Aussage in Auszügen zu. Das reichte Richter Witte zunächst, um die Beweisaufnahme abzuschließen. Allerdings nur bis zu dem Moment, als der Anwalt des Angeklagten, Knut Balzer, in seinem Plädoyer plötzlich forderte, seinen Mandanten für die Taten nach dem 14. Geburtstag des Mädchens freizusprechen. Zum einen, weil die psychischen Probleme der Stieftochter nicht erwiesenermaßen von den Taten hervorgerufen worden sein müssten. Zum anderen, weil nicht bewiesen sei, dass sein Mandant tatsächlich eine Erziehungsfunktion innegehabt habe. Kaum ausgesprochen, fuhr ihm Richter Witte in die Parade. Wenn er sich auf diesen Weg begebe, werde er sofort wieder zurück in die Beweisaufnahme treten und Mutter und Tochter doch bitten, auszusagen. So kam es.
Sowohl Mutter als auch die mittlerweile erwachsene Tochter konnten glaubhaft machen, dass der Angeklagte sehr wohl die Erziehungsrolle mit übernommen hat – und zwar nicht nur dann, wenn die Mutter bei der Arbeit gewesen sei.
Anwältin berichtete von gesundheitlichen Problemen des Opfers
Die Anwältin der Nebenklage betonte in ihrem Plädoyer noch einmal die Auswirkungen der festgestellten 500 Taten auf ihre Mandantin. „Wir haben 2010 ein Mädchen gehabt, dass fast jeden Tag Geschlechtsverkehr hatte“, rief Anwältin Silke Rößler, in Erinnerung. Das habe unheimliche psychische Auswirkungen auf ihre Mandantin gehabt. Sie habe keinen Schulabschluss wegen der deshalb notwendigen psychologischen Behandlung. Sie habe sich nicht auf Dinge wie die Schule oder ihre Freizeit konzentrieren können, wie Mädchen es in diesem Alter eigentlich tun sollten, sagte sie. Sie habe sich niemandem anvertrauen können, habe eine Borderlinestörung und eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie könne nicht für ihren eigenen Sohn sorgen und brauche noch immer ärztliche Hilfe für ihre Traumata.
Der Angeklagte verzichtete auf ein letztes Wort. „Ich habe alles gesagt“, sagte er, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog. Im Urteil habe das Gericht die Taten nun aufgeteilt in 372 Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen und 128 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Weil der Angeklagte geständig war und seiner Stieftochter in der Ursprungsverhandlung dadurch die Aussage erspart habe, weil er Reue zeige und durch die erste Verhandlung bereits seine Anstellung im öffentlichen Dienst verloren habe, minderte das Gericht die Gesamtstrafe um drei Monate, so Richter Witte. Damit sei der Angeklagte mit einer Strafe davongekommen, die sich „noch in einem sehr maßvollen Bereich“ bewege, so Witte. Es gebe andere Fälle, wo die Angeklagten „mit anderen Ergebnissen“ herausgingen, so der Richter. Kurz nach dem Urteil, eilte der Verurteilte alleine aus dem Landgericht.
Darum geht es
Das Landgericht Aurich hatte den mittlerweile 52-jährigen Mann am 31. August 2022 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil bereits im Januar aufgehoben. Das aber nicht, weil der BGH die Taten oder die Schuld des Angeklagten anzweifelte. Das Auricher Landgericht habe fehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2010 und 1. Januar 2013 sich im ehelichen Wohnhaus an seiner 1998 geborenen Stieftochter vergangenen hat, hieß es vom BGH. Das Landgericht hat aber laut BGH nicht beachtet, dass das Mädchen in der Zeit des Missbrauchs 14 Jahre alt geworden ist. Einige der Fälle gelten also rechtlich nicht mehr als Kindesmissbrauch. Laut BGH kommen für alle Taten – also vor und nach dem 14. Geburtstag des Mädchens – auch der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen infrage. Der Rechtsfehler des Landgerichts führte zur Aufhebung des gesamten Schuldspruchs.
Am Freitag musste vor der 2. Großen Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Bastian Witte geklärt werden, inwieweit der Angeklagte auch die elterliche Sorge für das Mädchen übernommen hat.