Freispruch vor Amtsgericht Aurich Keine Beweise für Vorwurf, Kinder geschlagen zu haben
Selbst der Anklage waren Indizien zu dünn: Jugendrichter sprach Vater frei. Weder die Kinder noch deren Mutter bestätigten die schweren Vorwürfe gegen den Angeklagten.
Aurich - Aufatmen konnte ein 28-jähriger Vater aus Dortmund: Er ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Aurich von dem Vorwurf freigesprochen worden, seinen dreijährigen Sohn und seinen neunjährigen Stiefsohn geschlagen zu haben. Jugendrichter Simon Breuker konnte keine Hinweise auf seine Schuld feststellen. „Ich habe keine Ahnung, was passiert ist“, sagte er in seiner Urteilsbegründung.
Der Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhoben. Darin hieß es, er habe die Kinder mit der flachen Hand auf Po und Rücken geschlagen.
Neunjähriger bezeichnet Beziehung zu Stiefvater als gut
Der 28-Jährige, der zu besagter Zeit mit seiner Familie in Wiesmoor wohnte, zeigte sich in der Verhandlung überrascht von den Vorwürfen. Er habe seine Söhne nicht geschlagen, wies er sie zurück. Deren Ursprung vermutete er in einem Konflikt zwischen ihm und der Familie seiner Lebensgefährtin und Mutter der Kinder. Deren Eltern und die 13-jährige Schwester seiner Lebensgefährtin seien gegen den Umzug seiner Familie nach Nordrhein-Westfalen gewesen, weil sie um ihren Kontakt zu den Kindern gefürchtet hätten.
Die 13-Jährige hatte als Zeugin in der Verhandlung von den Schlägen berichtet. Der Neunjährige hingegen beschrieb die Beziehung zu seinem Stiefvater als gut. Geschlagen habe er sie nicht.
Mutter geht von einem Unfall beim Toben aus
Die Lebensgefährtin des Angeklagten bestätigte die Angaben ihres Sohnes. Ihre Kinder hätten genügend Vertrauen zu ihr, sodass sie ihr erzählt hätten, wenn der Angeklagte handgreiflich gegen sie geworden wäre. Davon sei sie überzeugt. Fotos, die den Jungen mit einem blauen Auge zeigen, erklärte sie mit einem Unfall beim Toben. Ihre Söhne seien wild und wiesen häufiger blaue Flecken an Beinen und Armen auf. Von Schlägen des Angeklagten habe sie nichts mitbekommen. „Wenn ich das gesehen hätte, wäre er nicht mehr da“, stellte sie kategorisch fest.
Für die Staatsanwältin waren die Indizien letztlich zu dünn, um den Angeklagten zu verurteilen. Sie könne seine Schuld „nicht mit hinreichender Sicherheit“ feststellen. Ein „Angstverhältnis“ zwischen Vater und Sohn sei nicht erkennbar. Sie beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Auch Richter Breuker zeigte Zweifel an den Angaben der jungen Zeugin. Zwar habe diese gewiss nicht gelogen, allerdings sei auch er nicht davon überzeugt, dass sie das Geschilderte so wahrgenommen habe.